Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/67: Teilrevision der Verordnung über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (KJFV) · 31 Seiten

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FDP ist der Meinung, dass die derzeitige Strategie, die den Aufbau von Fachkenntnissen in den 26 Kantonen und beim Bund vorsehe, welche jeweils autonom funktionieren, relevante Fragen hinsichtlich ihrer Kosteneffizienz aufwerfe. Die Zersplitterung der Bemühungen und Ressourcen könne zu Doppelarbeit, unzureichender Koordination und damit zu einem unnötigen Anstieg der öffentlichen Ausgaben führen. Ohne eine koordinierte und zentralisierte Strategie bestehe nämlich ein erhebliches Risiko der Redundanz und Ineffizienz bei der Ressourcenallokation, was das eigentliche Ziel, die Rechte des Kindes innerhalb unseres Rechts- und Gesellschaftssystems wirksam zu fördern, gefährden könne. In diesem Zusammenhang stelle der Vorschlag, eine nationale Ombudsstelle für Kinderrechte einzurichten, wie in der Motion Noser 19.3633 gefordert, die sowohl unabhängig als auch in der Lage sei, rasch zu intervenieren, eine wesentlich sinnvollere Alternative dar.

SVP möchte diesen Absatz gestrichen haben.

EKKJ stellt fest, dass der Entwurf zur Umsetzung der Motion 19.3633 zwar eine fachliche Begleitung der Kantone (Vorschlag Absatz 3 in Artikel 3 KJFV) zum Ziel habe, jedoch nicht den Forderungen des Gesetzgebers entspreche. Die Einführung eines Absatz 3 in Artikel 3 KJFV sei nicht geeignet, um die Ziele und Aufgaben einer Ombudsstelle zu erfüllen. Die Formulierung dieses Absatzes würde zudem das Risiko einer Ungleichbehandlung der Kinder bei der Verwirklichung ihrer Rechte erhöhen, da die den Kantonen eingeräumte Möglichkeit einer spezialisierten Begleitung weder die Homogenität des Angebots (das von einem Kanton zum anderen stark variieren kann) noch seine harmonisierte Umsetzung gewährleisten würde.

AvenirSocial hält fest, dass der erläuternde Bericht offen lasse, wie die Kantone mittels der Bestimmung in Absatz 3 effektiv verantwortlich gemacht werden können, um ihre Angebote zu stärken.

DOJ bemerkt, dass gerade durch die unterschiedlichen kantonalen Regelungen und Angebote die Rechtsgleichheit von Kindern und Jugendlichen in der Schweiz in verschiedenen Bereichen nicht garantiert werden können. Dies anerkenne auch der Bundesrat im erläuternden Bericht zur Vorlage. Eine nationale Ombudsstelle trage dazu bei, dass die Kinder unabhängig von ihrem Wohnkanton Zugang zu Beratung und Unterstützung erhalten, wenn sie sich in ihren Rechten verletzt sehen.

Procap hält fest, dass freiwillige kantonale Lösungen nicht effizient und gerecht seien. Eine Delegation der Aufgabe an die Kantone auf freiwilliger Basis führe zu Ungleichheit.

SPJ meint, dass der Verweis, auf freiwilliger Basis kantonale und kommunale Angebote aufzubauen, mit Blick auf die Chancengerechtigkeit nicht überzeuge. Die Delegation der Verantwortung an die Kantone hätte zur Folge, dass der Zugang zur Justiz vom Wohnort eines Kindes abhänge.

Ssav weist darauf hin, dass viele Gemeinden und Kantone ebenfalls eine Ombudsstelle haben, welche jeweils vom Parlament gewählt werde. Dieses Prinzip bewähre sich seit Jahren in der Schweizerischen Politik. Denn vielfach habe der Kanton die Aufsichtspflicht inne (z.B. KESB) und er könne nicht gleichzeitig eine neutrale Position bzw. Unterstützung anbieten. Die Kantone können im Falle der Kinder- und Jugendförderung diesen Auftrag nicht selbst übernehmen, weil sie die Doppel-Rolle von Auftraggebenden und Kontrollorgan gleichzeitig ausüben.

UN kommt zum Schluss, dass es effizient und kostengünstig sei, das technisch-politische Know-how einer nationalen Stelle anzuvertrauen anstelle von 26 Kantonen.