Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/67: Teilrevision der Verordnung über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (KJFV) · 31 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 9Fedlex · Ergebnisbericht

Angelegenheiten innerhalb der Verwaltung; die Gewährleistung der Unabhängigkeit gegenüber Fachpersonen wäre eine Herausforderung; die SMRI sei nicht geeignet, um schnelle und praktische Unterstützung zu leisten. Des Weiteren wird vorgebracht, dass die verfassungs- und gesetzlichen Grundlagen für die Schaffung einer nationalen Ombudsstelle vorhanden seien (Artikel 67 Absatz 1 BV, Artikel 43a BV, Artikel 41 BV, Artikel 29 BV und Artikel 29a BV). Es sei demnach nicht nachvollziehbar, warum die subsidiäre Zuständigkeit des Bundes bloss in der Beratung und Vernetzung von Behörden gegeben sein soll, nicht aber in der Gewährleistung einer flächendeckenden, den verfassungsmässigen Grundlagen sowie der Rechtsgleichheit genügenden rechtlichen Beratungs- und Vermittlungstätigkeit einer unabhängigen Ombudsstelle für Kinder. OSKR ist der Meinung, dass eine nationale Ombudsstelle nicht zwingend ein Akteneinsichtsrecht brauche. Zudem solle sie kein Beschwerderecht haben. Hierfür gäbe es vielmehr Rechtsvertretungen vor Ort. Auch solle die nationale Stelle keine systematische Überwachungsbefugnis über Bundesämter und Kantone innehaben. Schlussendlich verweist OSKR auf ihren eigenen Gesetzesvorschlag.

Hierzu identische oder ähnliche Stellungnahmen von: ACT212, AE, a:primo, ARTISET,

AsyLex, atDta, BENEFO, BFA, DAF, DJS, EKJM, frac, FSM, FZBE, FZL, GeCoBi, Impulsis, Jubla, JS, JuPA TG, KEO, KESCHA, kibesuisse, Kinderärzte Schweiz, kind+spital, LCH, motti, NBF, OKey, PFS, pGrS, Procap, SBAA, S&E, SFG ADHS, SGKJPP, SKJP, SIS, SPF, SSI, SVBB (teilw.; siehe auch SODK), team72, UFS, VPO+, VSK, ZiAB, ZVG, ZZF.

AIS ist der Ansicht, dass die vorgeschlagene Lösung in der Vernehmlassungsvorlage die Motion Noser verfälsche und nicht geeignet sei, den Zugang der Kinder zur Justiz in der Schweiz zu gewährleisten. AIS vertritt die Ansicht, dass nur eine unabhängige, kinderfreundliche, nationale Stelle in der Lage wäre, die Verpflichtungen der Schweiz aus der UN-KRK und ihren Fakultativprotokollen in diesem Bereich vollständig zu erfüllen. Diese Stelle solle die Kinder beraten und rechtlich unterstützen, so dass sie Zugang zur Justiz erhalten und ihre Beschwerden direkt entgegennehme, untersuche und bearbeite sowie gegebenenfalls eine Schlichtung einleite. Zu diesem Zweck müsse eine solche Stelle in die SMRI integriert oder an diese angegliedert werden. Da die Schweiz nun über eine SMRI verfüge, wäre es kontraproduktiv, die Anzahl der Institutionen zu erhöhen. Weiter wird vorgebracht, dass der Vorschlag in der Vernehmlassungsvorlage über den Aufbau von Ombudsstellen in den Kantonen das Risiko berge, die Unterschiede zwischen den Kantonen zu vergrössern. Dies würde auch eine ungleiche Verwirklichung der Rechte von Kindern in der Schweiz je nach ihrem Wohnort unterstützen. Dies wiederum verstosse gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung.

CIAO fordert, dass - in Abstimmung mit der nationalen Stelle - Regionalbüros für die Zielgruppe und ihr Umfeld eingerichtet werden sollen, weil damit die Gleichbehandlung von Kindern und Jugendlichen aus den verschiedenen Schweizer Kantonen gewährleistet sei. CIAO ist der Ansicht, dass die Vermittlungstätigkeit nicht schweizweit in zentralisierter Form geleistet werden solle. Kinder und Jugendliche, die Informationen und Rat suchen, könnten dadurch ausgebremst werden und sich nicht an ein Büro wenden, das in einer anderen Region der Schweiz angesiedelt sei. Die sprachliche und kulturelle Nähe spiele eine herausragende Rolle für den Zugang und die Nutzung von Diensten dieser Art. Darüber hinaus hätten regionale Antennen den Vorteil, dass sie mit den kantonalen Besonderheiten vertraut wären.

HSLU kritisiert die Vernehmlassungsvorlage, da es an einer unabhängigen nationalen Kinderrechtsinstitution im Sinne der UN-KRK fehle. Des Weiteren sorge die unklare Finanzierung der Institution für Unsicherheit und die Chancengleichheit aller Kinder könne nur garantiert werden durch eine unabhängige nationale Ombudsstelle mit regionalen «Ablegern».

MMI ist der Auffassung, dass die Vernehmlassungsvorlage die Subjektstellung des Kindes nicht garantiere. Die einzige Lösung damit Kinder als eigenständige Rechtssubjekte agieren können, sieht MMI in einer unabhängigen Ombudsstelle auf nationaler Ebene. Auf diese