Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/67: Teilrevision der Verordnung über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (KJFV) · 31 Seiten

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Gemeinden eine nationale Ombudsstelle ablehne. Denn der Bund könne nach Artikel 67 Bundesverfassung unterstützende und koordinierende Tätigkeiten fördern. EKKJ bedauert, dass die Vernehmlassungsvorlage keine nationale, unabhängige Ombudsstelle schafft und verweist auf ihr Grundlagendokument vom August 2020. In diesem Dokument schlägt sie eine Ombudsstelle vor, die die Funktion einer Anlaufstelle – einer Beratungs- und Vermittlungsstelle – hat, mit der Befugnis, die Situation der Kinderrechte in der ganzen Schweiz zu überwachen und zu überprüfen, Empfehlungen an die betroffenen staatlichen Einheiten zu formulieren und beim UNO-Kinderrechtsausschuss für die Rechte des Kindes zu intervenieren. Dieses Büro würde der Vernetzung bestehender Dienste dienen und über Zweigstellen in den verschiedenen Sprachregionen verfügen und auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen. EKKJ fordert eine Ombudsstelle, die Kinder informiert und berät und im Austausch mit Behörden und Gerichten über ein Zugangsrecht verfügt. Weiter ist EKKJ der Auffassung, dass die Mediation und der Zugang zum Recht mit der neuen Stelle gewährleistet werden müsse, da diese die wichtigsten Lücken darstellen würden, die es zu schliessen gelte. EKM stellt sich auf den Standpunkt, dass es auf Bundesebene eine verwaltungsunabhängige Überwachungsstruktur brauche. Diese solle Beschwerden von Kindern entgegennehmen und untersuchen, zwischen Kindern und staatlichen Organen vermitteln, den Fortschritt bei der Umsetzung der Kinderrechte auf Kantonsebene und Bundesebene überwachen, Gesetzgebungsprozesse begleiten und Empfehlungen aussprechen, über die Zugänge von Kindern in verschiedenen Rechtsgebieten und auf den verschiedenen Ebenen im föderalen System Bericht erstatten, den Austausch mit den Verwaltungs- und Gerichtsbehörden sicherstellen und sich bei Rechtsverletzungen und nach Ausschöpfung der nationalen Beschwerdemittel an den UN-Kinderrechtsausschuss wenden können. Diese neue Struktur müsste über die Schaffung einer nationalen Ombudsstelle, wie sie die Motion fordert, hinausgehen. Sie müsste sich vielmehr am Vorschlag von Christine Bulliard-Marbach 2014 (Motion Bulliard-Marbach: Unabhängige Ombudsstelle für die Rechte des Kindes, 14.3758) orientieren. Bis heute bestehe eine Lücke bei der Umsetzung der Beschwerde- und Mediationsmöglichkeiten. Aus diesem Grunde brauche es eine Übergangslösung. Als Übergangslösung käme aus Sicht EKM eine nationale Plattform im Sinne eines Schweizerischen Kompetenzzentrums für Kinderrechte SKKI in Frage. Ein solches könnte Wissenslücken schliessen und den Wissenstransfer zu kinderrechtlichen Fragestellungen fördern. Es könnte an einer Hochschule angegliedert sein und in Zusammenarbeit mit Behörden und zivilgesellschaftlichen Akteuren den gesetzgeberischen Prozess mit Blick auf eine verwaltungsunabhängige nationale Kinderrechtsinstitution begleiten und mitgestalten. Aus den genannten Gründen ist EKM der Ansicht, dass es für eine nachhaltige Stärkung der Kinderrechte sowohl Massnahmen auf Gesetzes- wie auch auf Verordnungsstufe benötige.

Die übrigen Vernehmlassungsteilnehmenden und Einzelpersonen

Viele Stellungnahmen der übrigen Vernehmlassungsteilnehmenden sind identisch oder ähnlich. Oftmals schlossen sich Akteure der Stellungnahmen einer Dachorganisation an oder reichten in ihrem Namen eine Kopie dieser Stellungnahme ein. In diesem Zusammenhang ging aus den Begleitschreiben häufig nicht klar hervor, von welcher Organisation die ursprüngliche Stellungnahme stammt. Im vorliegenden Ergebnisbericht werden – nach eingehender Analyse aller Inhalte und einer daraus abgeleiteten Triage – Stellungnahmen mit identischem oder eindeutig ähnlichem Inhalt unter dem Namen der ursprünglichen Stellungnahme mit dem Zusatz «und ähnliche» zusammengefasst.

Bei der vorliegenden Vernehmlassungsvorlage sind folgende zwei Sammelstellungnahmen eingegangen:

• NKS und ähnliche Stellungnahmen

• OSKR und ähnliche Stellungnahmen

Die davon abweichenden Stellungnahmen werden separat zusammengefasst.