Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/67: Teilrevision der Verordnung über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (KJFV) · 31 Seiten

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SRK fordert, dass eine nationale Kinderrechtsinstitution mit überregionalen Anlauf- oder Beratungsstellen geschaffen werde. Diese solle insbesondere auch Kinder und Jugendliche aus mehrfach belasteten Familien und von Flucht und Krieg geprägte Kinder und Jugendliche unterstützen und begleiten und dies mit sprachlich angepassten Angeboten.

Ssav lehnt die -Vernehmlassungsvorlage ab, weil sie den Grundgedanken der Motion nicht umsetze und den Schutz der Kinder in unserem Land nicht umfassend gewährleiste. Eine Ombudsstelle als neutrale Anlaufstelle und Beschwerdeinstanz hätte die Möglichkeit, Missstände aufzudecken und unterstützend einzugreifen.

UG ist der Meinung, dass die Vernehmlassungsvorlage das Ziel der Motion Noser verfehle. Eine voll funktionsfähige unabhängige Menschenrechtsinstitution für Kinderrechte (UMRIK) solle eine proaktive Rolle einnehmen, indem sie potenzielle Rechtsverletzungen vorhersehe, sich für politische Veränderungen einsetze und die Regierung für ihre Handlungen zur Rechenschaft ziehe. Das vorgeschlagene Modell der Vernehmlassungsvorlage befasse sich nicht ausdrücklich mit Individualbeschwerden und biete Kindern keine Plattform, um Rechtsbehelfe bei Rechtsverletzungen einzulegen. Zudem sei dieses Modell nicht fähig, den Staat kritisch zu beurteilen und zur Rechenschaft zu ziehen und sei daher nicht unabhängig. Eine nationale Ombudsstelle solle die Öffentlichkeit über die Rechte der Kinder und ihre Lage in der Schweiz sensibilisieren, der Meinung der Kinder in der öffentlichen Diskussion Raum geben, die Ausbildung von Fachleuten, die mit Kindern arbeiten, unterstützen und kinderfreundliche Dienstleistungen, Gerichtsverfahren und Beschwerdemechanismen fördern. Mit einem umfassenden Mandat sollte eine nationale Ombudsstelle in der Lage sein, sowohl der Prävention als auch praktischen Unterstützungsdiensten für Kinder Priorität einzuräumen.

UN bemängelt, dass die Vernehmlassungsvorlage die Hauptziele der Motion Noser nicht erfülle. Vielmehr fordert UN regionale Ombudsstellen, welche in der Sprache der Kinder und Jugendlichen tätig werden kann. Solche Stellen seien leichter zugänglich als eine nationale Stelle und würden über Ortskenntnisse verfügen. Es wird vorgebracht, dass die Information, die Sensibilisierung für Kinderrechte und die Koordination dieser kantonalen Stellen auf nationaler Ebene erfolgen müsse, da sonst die Verantwortlichkeiten nicht klar verteilt würden. Ein solches nationales Zentrum könnte die Harmonisierung der nationalen Gesetze, Verordnungen und Praktiken mit den internationalen Kinderrechtsinstrumenten und deren wirksame Umsetzung fördern und sicherstellen, Berichte über die nationale Menschenrechtssituation im Allgemeinen sowie über spezifische Themen erstellen, sich am Gesetzgebungsprozess beteiligen und Kindern Zugang zu spezifischem Wissen über die gesetzlichen Grundlagen und internationalen Instrumente verschaffen und dies unabhängig vom Wohnort des Kindes. Des Weiteren sei UN der Meinung, dass die Bundesverfassung (Artikel 11 BV, Artikel 67 Absatz 1 BV, Artikel 43a BV) die rechtlichen Grundlagen für ein Handeln auf Bundesebene und für die Einrichtung einer nationalen Fachstelle für Kinderrechte biete.

VMM ist der Meinung, dass für eine effektive Realisierung der in der Motion formulierten Ziele eine Erweiterung der bisher vorgeschlagenen Massnahmen notwendig seien. Für Betroffene sei es einfacher sich an eine zentrale Anlaufstelle zu wenden. Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund sei dabei besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Die Gleichheit der Beratungsqualität werde dadurch schweizweit garantiert. Ein zentraler Punkt stelle auch die Voraussetzung der Unabhängigkeit voraus. Diese Unabhängigkeit ermögliche es der Ombudsstelle, effektiv als Vermittlerin zwischen den Betroffenen und staatlichen bzw. institutionellen Strukturen zu agieren, ohne von diesen Strukturen beeinflusst zu werden. Sie schaffe eine Atmosphäre, in der sich Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sicher fühlen, ihre Bedenken und Probleme offen zu äussern, wissend, dass ihre Anliegen fair und ohne Vorurteile behandelt werden. Letztendlich stärke die Unabhängigkeit nicht nur das Vertrauen in die Ombudsstelle selbst, sondern auch in das gesamte System des Kinderschutzes und der Kinderrechte. Nebst der nationalen Stelle befürwortet VMM überregionale Anlaufstellen in Ergänzung der Bemühungen auf