Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/67: Teilrevision der Verordnung über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (KJFV) · 31 Seiten
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Ombudsstellen können den Bedürfnissen der Betroffenen ebenfalls entsprechen. Es sei nun an den Kantonen, bestehende Anlaufstellen anzupassen oder neue zu gründen.
Eine Mehrheit der Kantone (ZH, BE, LU, UR, OW, NW, GL, FR, SO, BL, SH, AR, GR, TG,
TI, VD, VS, NE, GE, JU) ist der Meinung, dass die Vernehmlassungsvorlage zu wenig ambitioniert sei, insbesondere seien die aufgeführten Aufgaben in Artikel 44a KJFV zu eng gefasst. Die Kernaufgabe einer Mediationsstelle fehle gänzlich. Auch müsse der Zugang von Kindern und Jugendlichen zur Justiz gewährleistet sein. Daher wird von diesen Kantonen eine unabhängige, nationale Instanz gefordert, welche mit den notwendigen, finanziellen Mitteln ausgestattet ist und auf einer gesetzlichen Grundlage beruht. Weiter wird das Modell der EKKJ5 befürwortet, welches mindestens eine dezentralisierte Stelle pro Sprachregion vorsieht. Diese dezentralisierte Stelle solle direkt der nationalen Stelle unterstellt sein. Diese Kantone sind demnach der Meinung, dass es nicht sinnvoll sei eine eigene Struktur in jedem Kanton aufzubauen um die Kinderrechte zu stärken. Denn dies würde bloss zu einem ungleichen Angebot für Kinder und Jugendlichen unter den Kantonen führen. Dies hätte zur Folge, dass der Gleichbehandlung aller Kinder in der Schweiz widersprochen würde, weil nicht jeder Kanton die gleichen Voraussetzungen habe um sich für die Kinderrechte einzusetzen.
SODK lehnt die Vernehmlassungsvorlage ab. Sie schlägt von der Verwaltung unabhängige dezentralisierte Stellen vor, die direkt der nationalen Stelle unterstellt sind. Weiter müsse sichergestellt werden, dass jede minderjährige Person, unabhängig von ihrem Wohnort, die Möglichkeit habe, eine unterstützende Begleitung und Beratung in Anspruch nehmen zu können. Es gehe also in erster Linie um Menschenrechte und Chancengleichheit. Es brauche demnach eine nationale Stelle, welche in verschiedenen Landessprachen tätig sei. Konkret fordert SODK, dass mindestens eine dezentralisierte Stelle pro Sprachregion gebildet wird, die direkt der nationalen Stelle unterstellt ist.
Hierzu ähnliche Stellungnahmen von: SVBB (teilw.; siehe auch OSKR), KKLJV.
Die politischen Parteien
Die Mitte und SVP begrüssen die Vernehmlassungsvorlage. Der Handlungsbedarf werde auf kantonaler und lokaler Ebene gesehen und beschränke sich auf die Koordination von bereits bestehenden Akteuren. Die subsidiäre Unterstützung des Bundes im Bereich fachliche Weiterentwicklung und Vernetzung sowie die Beauftragung einer geeigneten Institution wird als sinnvoll erachtet.
EVP, FDP, GRÜNE und SP hingegen lehnen die Vernehmlassungsvorlage ab. Aus finanzieller Sicht und aus Ressourcengründen sei vielmehr eine nationale Stelle zu schaffen, welche mit einer unabhängigen rechtlichen Beratungs- und Vermittlungstätigkeit den Zugang zur Justiz ermögliche und präventiv im Justizsystem wirke. Die Verfahrensrechte gemäss Artikel 29 Bundesverfassung müssten dadurch sichergestellt werden. Diese Stelle müsste weiter der rechtlichen Beratung von Kindern dienen und zwischen Kindern und lokalen Fachpersonen vermitteln. Auch bestehe eine Ombudsstelle darin, Kinder und Jugendliche bei ihren Kontakten mit dem Rechtssystem und beim Zugang zur Justiz zu unterstützen. Des Weiteren wird vorgebracht, dass die bestehenden schweizerischen Rechtsgrundlagen genügend Raum bieten würden, um den Kernauftrag der Motion umzusetzen. Sie machen deutlich, dass sowohl der Bund als auch die Kantone verpflichtet seien, den Förderungs- und Schutzbedürfnissen von Kindern und Jugendlichen Rechnung zu tragen (Artikel 67 Absatz 1 BV). Auch seien diesbezüglich die Artikel 43a Bundesverfassung und Artikel 41 Bundesverfassung nicht ausser Acht zu lassen. Abschliessend sei festzuhalten, dass alle Kinder Berücksichtigung finden sollen, also auch Kinder mit spezifischen Bedürfnissen.
5 Grundlagenpapier zur Schaffung einer nationalen Ombudsstelle Kinderrechte in der Schweiz, von der Eidgenössischen Kommission für Kinder- und Jugendfragen (EKKJ), Bern August 2020.