Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/67: Teilrevision der Verordnung über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (KJFV) · 31 Seiten
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HSLU betont, dass eine nationale Ombudsstelle mit den folgenden Aufgaben betraut werden müsse: Gesetzgebung und Politik, «quasi-rechtliche» und vermittelnde Aufgaben, Monitoring der staatlichen Compliance, Berichterstattung über die Situation der Kinder und die Umsetzung der UN-KRK, Aufklärung, Förderung und Sensibilisierung im Bereich der Kinderrechte, Partizipation der Kinder und Vernetzung. Der Bundesrat sehe vor, eine bestehende Institution nur mit einem Teil dieser Aufgaben zu beauftragen. Mit einem solchen limitierten Mandat entfiele die Stärkung der Kinderrechte durch eine unabhängige und effektive nationale Ombudsstelle, die sich direkt an Kinder richte.
KAS begrüsst die Stärkung der Kinderrechte innerhalb der neuen Schweizerischen Menschenrechtsinstitution (SMRI) wie dies im Vorentwurf vorgesehen sei. Dennoch benötige es die Schaffung einer Ombudsstelle für Kinderrechte. Die aufgeführten Aufgaben seien bei Weitem nicht ausreichend um auf dem Weg zu einer kindgerechten Justiz und der Respektierung von Kindern als Rechtssubjekte massgebliche Fortschritte zu erzielen.
NKS nimmt wohlwollend davon Kenntnis, dass neu ein Schwerpunkt auf die Wissensgenerierung und Wissensvermittlung gelegt werde – wie in Buchstabe a und b ausgeführt werde. Die Generierung von Daten sei eine wichtige Voraussetzung, um die Umsetzung der UN-KRK voranzubringen und zu monitoren (gleicher oder ähnlicher
Meinung ist AE, a:primo, HR, Integras, KBB, NGO-PMS, PACH, Procap, SAJV, SOS KD,
Unicef). NKS begrüsst weiter, wenn die Aufgaben wie in der Verordnung aufgeführt von einem Institut wie beispielsweise der SMRI übernommen werden. Das würde einer Fragmentierung im Kinderrechtebereich entgegenwirken und der Koordination und Vernetzung zuträglich sein. Weiter führt es aus, dass die vom Bund im erläuternden Bericht genannten Aufgaben kaum Überschneidungen mit den Aufgaben einer Ombudsstelle haben. Einen direkten und konkreten Beitrag zur Beratung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen leiste der Bund damit nicht. Gleicher oder ähnlicher Meinung sind
a:primo, HR, Integras, KBB, KSS, NGO-PMS, PACH, SAJV, SOS KD, Unicef.
Für OSKR ist es nicht nachvollziehbar, warum die subsidiäre Zuständigkeit des Bundes bloss in der Beratung und Vernetzung von Behörden gegeben sein solle, nicht aber in der Gewährleistung einer flächendeckenden, den verfassungsmässigen Grundlagen sowie der Rechtsgleichheit genügenden rechtlichen Beratungs- und Vermittlungstätigkeit einer unabhängigen Ombudsstelle für Kinder. Des Weiteren hält OSKR fest, dass der Entwurf des Bundesrates nur drei Aufgabenbereiche betreffe, nämlich (1) die Berichterstattung über die Situation der Kinder und die Umsetzung der UN-KRK, (2) Aufklärung, Förderung und Sensibilisierung im Bereich der Kinderrechte sowie (3) Vernetzung. Die in der Motion primär geforderten Aufgabenbereiche hingegen wären die rechtlich beratenden und vermittelnden Aufgaben sowie die Partizipation der Kinder. Gleicher oder ähnlicher Meinung sind ACT212,
AE, a:primo, AsyLex, BFA, DAF, EKJM, frac, FSM, FZL, GeCoBi, Impulsis, KEO, KESCHA, kibesuisse, Kinderärzte Schweiz, kind+spital, LCH, motti, NBF, OKey, PFS, pGrS, Procap, SBAA, S&E, SGKJPP, SFG ADHS, SIS, SKJP, team72, VPO+, VSK, ZiAB.
SMRI vertritt die Meinung, dass der erläuternde Bericht des Bundesrates die SMRI als mögliche Trägerin dieser Aufgaben vorschlage. Tatsächlich decken sich die in der Verordnung aufgelisteten Aufgaben mit den gesetzlich festgelegten Aufgaben, welche die SMRI für die Menschenrechte allgemein wahrnehme. Es erscheine daher sinnvoll, die SMRI mit der Wahrnehmung dieser Aufgaben zu betrauen. So könne eine bei der SMRI angesiedelte nationale Kinderrechtsinstitution etwa nicht lediglich die Umsetzung der Kinderrechte in der Schweiz analysieren, sondern konkrete Vorschläge machen und «best practices» zur Verfügung stellen, wie die Situation verbessert werde. Sie wäre nicht lediglich Dokumentationsstelle des Zustandes der Kinderrechte in der Schweiz, sondern ein Impulsgeber für deren Verbesserung. Solche Verbesserungsvorschläge würden sich auf alle föderalistischen Ebenen beziehen. Wie in ihrem übrigen Mandat könne SMRI auch als nationale Kinderrechtsinstitution durch einen vertrauensvollen Kontakt zu Behörden auf die Implementierung von «best practices» hinwirken, ohne dabei einzelne Gemeinwesen