Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/77: Revision der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2): Sonntagsarbeit in städtischen Tourismusquartieren · 24 Seiten

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5.2 Betreffend Abs. 1 (Sortimentsbeschränkung)

SGB, Unia und SYNA kritisieren, dass die Geschäfte nicht in ihrer Verkaufsfläche beschränkt werden. Die Verkaufsflächen seien analog der Regelung für Betreibe für Reisende und Tankstellenshops zu beschränken. Dadurch werde der Marktkonzentration entgegengewirkt und die Öffnung vor allem für Luxusboutiquen ermöglicht (SYNA).

Für SGB und Unia sind die Definitionen des Sortiments unklar und widersprüchlich und müssten folglich präzisiert werden. Die aktuelle Formulierung verwässere komplett das Erfordernis einer auf ein (Luxus-)Angebot für Touristen beschränkten Regulierung. In diesen «Quartieren» gebe es nicht nur Anbieter von Luxusprodukten, sondern auch Geschäfte mit einem auf eine breitere Bevölkerung zielenden Angebot. Damit riskiere man, in den Städten eine Situation des Sonntagsverkaufs für alle und nicht nur für Touristen herbeizuführen. Diese Hypothese stützt sich auf die Erfahrung in den Bahnhöfen, wo laut Gesetz eigentlich die Zielgruppe der «Reisenden/Touristen» bedient werden sollte, sich aber mittlerweile sonntägliche Verkaufsgeschäfte für die breite Bevölkerung etabliert hätten. SYNA und Travail.Suisse schlagen vor, dass für den Fall einer Weiterführung des Vorhabens nur Luxusgeschäfte in Betracht gezogen werden sollten.

Demgegenüber finden die Arbeitgeberverbände, dass darauf zu verzichten sei, den Bedarf der Touristen einzuschränken (HotellerieSuisse). In einem liberalen Staat obliege es nicht den Behörden, den Touristen deren Bedürfnisse vorzuschreiben (HotellerieSuisse). Insbesondere Tagestouristen stellen ein enormes unausgeschöpftes Kaufkraftpotenzial dar. HotellerieSuisse verlangt, dass der Ausdruck der «spezifischen Bedürfnisse» gestrichen werde. Bei der Einführung von Tourismusquartieren sei zu ermöglichen, dass die Touristen alle Bedürfnisse im Bereich des Shoppings befriedigen können. Der SAV schliesst sich dieser Meinung an und verlangt, dass in Tourismusquartieren alle ansässigen Geschäfte öffnen dürfen.

Der sgv findet, dass eine zu starke Beschränkung des Sortiments vorliege. Verkaufsoffene Sonntage ohne Sortimentsbeschränkungen seien in vielen europäischen Städten bereits ein fester Bestandteil des Städtetourismus. Zudem verursache dies Probleme im Vollzug durch die Kantone. Anstelle von Sortimentsbeschränkungen seien kürzere Öffnungszeiten in Betracht zu ziehen (HotellerieSuisse).

GastroSuisse weist darauf hin, dass der Bundesrat in seiner Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 einen Referenzrahmen für einen nachhaltigen Tourismus setzt. Ein Fokus liege hierbei auf regionale Wirtschaftskreisläufe, wonach lokale und regionale Produkte in der touristischen Vermarktung eine wichtige Rolle einnehmen sollten. Um der Strategie gerecht zu werden, solle der Bundesrat eine Vorlage präsentieren, die auch für die lokale Wirtschaft praktikabel und fair ist. In der Wegleitung des SECO sei der Abs. 1 deshalb weit auszulegen, und es sei zu präzisieren, dass Läden mit einem hohen Anteil regionaler Produkte ebenfalls unter die neue Ausnahmebestimmung fallen.

5.3 Betreffend Abs. 2 (Definition der Tourismusquartiere)

Für die Gewerkschaften (SGV, Unia) ist die Definition der Tourismusquartiere vage und willkürlich. Die Festlegung des Anteils ausländischer Touristen auf 50% entspreche nicht einem «hohen» Anteil ausländischer Touristen und müsse auf 70% erhöht werden (SYNA). Überdies schaffe die Auslegung der «Gehdistanz» sowie die Definition eines «breiten (Dienstleistungs-)Angebots» und von «Kultur» Rechtsunsicherheiten. Dies sei eine Einladung für eine dem politischen Willen unterliegende, willkürliche Definition der Tourismusquartiere. Ausserdem verhindere die fehlende Klarheit eine wirksame Kontrolle.

Stark kritisiert wird von den Gewerkschaften auch das fehlende Kriterium der Saisonalität, weil damit die Logik der Ausnahmebestimmung verloren gehe (KV, Unia, SGB, SYNA,