Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/77: Revision der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2): Sonntagsarbeit in städtischen Tourismusquartieren · 24 Seiten
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Parfum definiert sind. Sie befürchtet vielmehr, der Sonntag werde durch Einführung des geplanten Artikels zu einem hektischen Shoppingtag.
4.3 Betreffend Abs. 2 (Definition der Tourismusquartiere)
Nach Ansicht der Partei Die Mitte ist die Beschränkung auf einzelne Quartiere mit touristischem Angebot für Beherbergung, Kultur und Kulinarik zwingend notwendig, um dem Charakter einer Ausnahmeregelung gerecht zu werden. Zudem sei es wichtig, dass die Verordnung keinen Anreiz für den nationalen Einkaufstourismus schafft, sondern rein der touristischen Attraktivitätssteigerung in ausgewählten Schweizer Stadtquartieren dient. Die Auflage, dass die neue Verordnung nur in den bevölkerungsreichsten Städten mit vielen internationalen Hotelübernachtungen gelten soll, sei deshalb zu begrüssen.
Die FDP erachtet die Definition der Tourismusquartiere als zu restriktiv. Nur sieben Städte erfüllen die genannten Kriterien. Dabei dienen Städte wie Thun und Chur, welche nicht 60'000 Einwohner erreichen, als Ausgangspunkte für touristische Aktivitäten. Das gleiche gilt für Winterthur und St. Gallen, bei denen das Kriterium des Anteils von 50% an Übernachtungen durch ausländische Gäste nicht erfüllt ist. Die FDP fordert deshalb eine Überprüfung dieser quantitativen Kriterien oder zumindest die Streichung der kumulativen Bedingung.
Für die SVP ist die Vorlage dahingehend zu überarbeiten, dass die neue Regelung es den Kantonen erlaubt, gemeinsam mit ihren betroffenen Städten und Gemeinden sowie den betroffenen lokalen Branchenorganisationen gezielt und bedürfnisgerecht eine Lösung vor Ort zu finden. Die Beschränkung auf 60'000 Einwohner sei zu streichen, da sie wettbewerbsverzerrend sei und eine unhaltbare Ungleichbehandlung kleinerer Städte und Gemeinden darstelle. Die Definition des Begriffs «städtisches Tourismusquartier» müsse erheblich ausgedehnt werden und insbesondere Orte mit einer sehenswerten historischen Altstadt einbeziehen.
Gemäss der SP kommt die Festlegung des Anteils ausländischer Touristen von 50% nicht einem «hohen» Anteil ausländischer Touristen gleich und sei zu tief (ein «hoher» Anteil wäre mindestens bei 70%). Nicht geregelt sei die Frage, wie «Gehdistanz» ausgelegt wird und was ein «breites» Angebot ist, wie auch die Frage nach der Definition von «Kultur». Einer willkürlichen Festlegung der Tourismusquartiere je nach politischem Gusto sei dadurch Tür und Tor geöffnet. Die mangelnde Definition dieser neuen städtischen Tourismusquartiere und die unbestimmten Begrifflichkeiten verunmöglichten eine griffige Kontrolle. Kritisiert wird zudem die Streichung des Begriffs der saisonalen Schwankungen, wodurch aus einer eigentlichen Sonderbestimmung eine dauerhafte wird. Dabei unterliege gerade auch der städtische Tourismus einer gewissen Saisonalität.
4.4 Betreffend Abs. 4 (Finanzielle Kompensationen für Sonntagsarbeit)
Die FDP spricht sich gegen über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehende Kompensationen aus. Das Arbeitsgesetz sehe bereits einen angemessenen Ausgleich vor, und zusätzliche Kompensationen hätten eine Diskriminierung gegenüber anderen Branchen, in denen an Sonntagen Personal beschäftigt werde, zur Folge.
Für die SP ist die Tatsache, dass die Zuschläge nicht explizit geregelt werden, problematisch. Eine GAV-Pflicht im Verkaufsbereich sei zwingend. Ein solcher AVE-GAV müsse insbesondere verbindliche Mindestlöhne, Lohnzuschläge und mindestens zwei freie Wochenenden pro Monat enthalten.