Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/77: Revision der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2): Sonntagsarbeit in städtischen Tourismusquartieren · 24 Seiten

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Schwelle zu Ungleichbehandlungen und Wettbewerbsverzerrungen unter den Städten (Verein Metropolitanraum ZH).

6.3.3 Betreffend das Kriterium der Logiernächte

Einige Organisationen verlangen die Streichung des Kriteriums des Logiernächteanteils (CCIG, City Vereinigung Zürich, HANDELSVERBAND.swiss). Für andere wäre mindestens eine Absenkung notwendig, zum Beispiel auf 30% (IG Detailhandel, CP, City Vereinigung Luzern, Genève Commerces, NODE, Handel Schweiz, HotellerieSuisse Basel, StadtKonzeptBasel, Swiss Retail Federation, TCV, FevCom, Wirtschaftsverband Luzern, ZHK, VZH, Zürich Tourismus).

Das Kriterium der Logiernächte trage den Bedürfnissen der Tagestouristen nicht genügend Rechnung, insbesondere für Städte mit mehr als 60'000 Einwohnern, die über keine ausreichende Hotelinfrastruktur verfügen (Basel Tourismus, CCIG, City Vereinigung Zürich, City Vereinigung Luzern, FER, Handel Schweiz, HotellerieSuisse Basel, KGV ZH, StadtKonzeptBasel, Swiss Retail Federation, TCV, FevCom, Wirtschaftsverband Luzern, ZHK, VZH). Die Abgrenzung der geografischen Zone gehe nicht klar aus dem Rechtstext hervor; so sei es unklar, ob der Anteil der Logiernächte des Quartiers, der Stadt oder der Agglomeration ausschlaggebend sei (CP).

Gewisse Kantone wie St. Gallen, Freiburg und Waadt haben auf der Grundlage von Art. 25 ArGV 2 bereits städtische Tourismusquartiere geschaffen. Keines dieser Quartiere erfüllt die Anforderungen von Art. 25a ArGV 2, weshalb rechtliche Probleme vorprogrammiert seien (CCIG, CCI GE/FR/JU/NE/TI/VS/VD).

6.4 Betreffend Abs. 3 (Bedürfnisse des internationalen Fremdenverkehrs)

Von verschiedenen Organisationen wird eine Streichung von Abs. 3 verlangt, seien doch Sortimentsbeschränkungen praxisfremd und führten nicht zu einem attraktiven Einkaufserlebnis (Basel Tourismus, City Vereinigung Luzern, FER, Gewerbeverband BS, Handel Schweiz, HIV BE, HotellerieSuisse Basel, Komitee Weltoffenes Zürich, StadtKonzeptBasel, Wirteverband BS, Wirtschaftsverband Luzern, ZHK, VZH, Zürich Tourismus). Aus touristischer Sicht sei es sinnlos, nur einige Geschäfte oder nur Teile davon zu öffnen. Für Touristen sei es unverständlich, weshalb nur Zielgruppen aus dem Luxussegment am Sonntag einkaufen könnten (Basel Tourismus, CP, City Vereinigung Luzern, FER, Gewerbeverband BS, Handel Schweiz, STV, TCV, FevCom, Verein Metropolitanraum ZH, Wirtschaftsverband Luzern, ZHK, VZH). Der Erfolg und die Attraktivität einer «Shoppingzone» bedinge ein vielfältiges und vollständiges Angebot und folglich eine Auswahl von möglichst vielen Geschäften (FER, Genève Commerces, NODE).

Fehle es an einer klaren Definition, sei zweifellos mit Streitigkeiten bezüglich der Interpretation zu rechnen, und es werde schwierig sein, die verschiedenen Rayons abzugrenzen (FER). Die Kantone würden den Gesamteindruck des angebotenen Sortiments sicherlich unterschiedlich beurteilen, was zu schwer zu rechtfertigenden Ungleichbehandlungen führe (SFF). Eine Sortimentsbeschränkung als Abgrenzungskriterium müsse auf objektiven Pfeilern stehen und sei auf alle Artikel auszuweiten, welche Touristen die Schweiz näherbringen (SFF).

Sowohl für die Geschäfte wie auch für die Kontrollbehörden sei es kaum umsetzbar, in den Geschäften den Umsatz nach Herkunft der Konsumierenden zu überprüfen (Basel Tourismus, IG Detailhandel, CP, CCIG, City Vereinigung Luzern, FER, Gewerbeverband BS, Handel Schweiz, StadtKonzeptBasel, Swiss Retail Federation, TCV, FevCom). Die Geschäfte müssten zur Überprüfung der Identität oder zu Auswertungen der Kreditkartendaten greifen. Überdies heisse das, die Bedeutung des schweizerischen Inlandtourismus zu negieren (FER). Die CGAS