Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/77: Revision der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2): Sonntagsarbeit in städtischen Tourismusquartieren · 24 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 7Fedlex · Ergebnisbericht

Ein Kanton meint, dass der nationale Tourismus einbezogen werden müsse, um intra- und innerkantonale Ungleichbehandlungen sowie Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden (NE).

3.5 Betreffend Abs. 4 (Finanzielle Kompensationen für Sonntagsarbeit)

Die in diesem Absatz vorgesehenen Kompensationen gingen über die für den klassischen Tourismus geltenden Regelungen hinaus, womit sie eine Ungleichbehandlung der verschiedenen Destinationen schaffen (VDK, FR, SG, SO, TG, VS, ZH). Diese bevorzugte Behandlung des Verkaufspersonals in den städtischen Tourismusquartieren gegenüber den Beschäftigten in anderen Branchen, die ebenfalls am Sonntag arbeiten (z.B. Gastronomie, öffentlicher Verkehr, Gesundheitswesen) sei klar ungerechtfertigt (SG). Um einer Ungleichbehandlung vorzubeugen, sei zu ermöglichen, die Zusatzkompensationen von Art. 25a Abs. 4 auf den gesamten Anwendungsbereich von Art. 25 ArGV 2 auszudehnen (GR).

Die Kompensationsvorschriften seien überdies unklar und ungenau, was unterschiedliche Regelungen je nach Kanton und je nach Gemeinde oder sogar je nach Branche nach sich ziehe und damit die Ungleichbehandlung zusätzlich verstärke (VS). Ein Ansatz zur Sicherstellung einer einheitlichen Rechtsauslegung und effizienten Umsetzung könne in einer Konkretisierung der vorgesehenen Kompensationen bestehen (BS).

4 Positionen der politischen Parteien

4.1 Generelle Positionen

Aufseiten der politischen Parteien wurden 7 Stellungnahmen registriert. Eine Partei (Die Mitte) begrüsst die Vorlage, da sie die Attraktivität der Städte erhöhe und einem bestehenden öffentlichen Bedürfnis entgegenkomme. FDP und SVP unterstützen aus denselben Gründen grundsätzlich eine Anpassung der Gesetzgebung, verlangen jedoch eine Überarbeitung der Vorlage. EVP, Junge EVP, Grüne und SP lehnen die Revision im Grundsatz ab.

Die Grünen erachten eine Aufweichung des Sonntagsarbeitsverbots als unnötig, zumal sich sowohl das Verkaufspersonal wie auch die Stimmbevölkerung wiederholt gegen eine Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten ausgesprochen hätten. Vor diesem Hintergrund sei eine Schwächung des Schutzes von Arbeitnehmenden nicht angezeigt.

Für die SP handelt es sich um eine Schwächung des Arbeitnehmendenschutzes in einem bereits sehr deregulierten und belastenden Bereich. Durch die sehr flexiblen Arbeitsbedingungen sei die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben herausgefordert und die Gesundheit leide. Betroffen sei nicht nur das Verkaufspersonal, sondern auch die verbundenen Dienstleistungen, etwa Mitarbeitende in Logistik, Lieferungen, Reinigung oder Sicherheit. Das von «Ausnahmen» betroffene Feld würde also immer grösser. Die Abstimmungen in den letzten Jahren hätten klar gezeigt, dass die Stimmberechtigten kein Bedürfnis sehen, die Ladenöffnungszeiten weiter zu liberalisieren. Auch sei das für eine Änderung der ArGV 2 nötige Bedürfnis der Wirtschaft nicht hinreichend ausgewiesen. Schlussendlich gehe die Verordnungsänderung nicht auf «Schweiz Tourismus und die Städtepartner» zurück, sondern auf einen «Appell» vom Januar 2022 von lediglich drei Kantonen (TI, LU, ZH) bzw. zwei für den Tourismus zuständigen Förderstellen (GE und ZH) in einem stark von der Pandemie geprägten Kontext.

Für die EVP ist der arbeitsfreie Sonntag ein wichtiger Bestandteil unseres gesellschaftlichen Lebens (Erholung, Pflege von Freundschaften, sonntägliche Unternehmungen usw.) und für das Familienleben unverzichtbar, insbesondere im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Berufs-