Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/77: Revision der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2): Sonntagsarbeit in städtischen Tourismusquartieren · 24 Seiten

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1 Ausgangslage

Anfang 2022 wandte sich die Regierungsrätin des Kantons Zürich, Carmen Walker Späh, auf Initiative mehrerer Tourismusorganisationen an den Vorsteher des WBF mit dem Wunsch, den Begriff der Tourismusregion gemäss Art. 25 der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz vom 10. Mai 20001 (ArGV 2) neu zu definieren. Dieser Vorstoss beruht auf einem Bericht, der die Bedeutung einer Wiederbelebung der schweizerischen Innenstädte und einer Ankurbelung des Städtetourismus nach der Coronakrise hervorhebt. Damit sollen die grossen Schweizer Städte von denselben Rahmenbedingungen profitieren können wie die ausländischen Destinationen des Städtetourismus. Die Sondierungsgespräche mit den Sozialpartnern brachten rasch zutage, dass dem Sonntagarbeitsverbot insbesondere für den Detailhandel eine grosse Bedeutung zukommt und dass die Erarbeitung einer ausgewogenen Lösung deshalb unabdingbar ist. Der in die Vernehmlassung geschickte Verordnungsentwurf ist das Ergebnis von Verhandlungen mit den Sozialpartnern und stellt somit einen Kompromiss dar.

2 Eingegangene Stellungnahmen

Das Vernehmlassungsverfahren fand vom 22. November 2023 bis zum 8. März 2024 statt. Im Zuge dessen wurden beim SECO 80 Stellungnahmen der Kantone, der politischen Parteien, der Sozialpartner und weiterer interessierter Kreise eingereicht.

Aufseiten der Kantone wurden 25 Stellungnahmen registriert. Keiner der Kantone befürwortet den Entwurf. 20 Kantone begrüssen die Änderung zwar im Grundsatz, lehnen den vorgelegten Entwurf jedoch ab. 4 Kantone lehnen das Vorhaben grundsätzlich ab. Der Kanton Zug gibt an, von der Revision nicht betroffen zu sein und nimmt deshalb nicht Stellung. Zusätzlich zu diesen Stellungnahmen äusserte sich auch die VDK, welche die Erarbeitung eines Verordnungsentwurfs prinzipiell begrüsst. Allerdings werde damit die Forderung nach einer Belebung der Innenstädte nicht abgedeckt, weshalb die VDK die Vorlage in ihrer aktuellen Form ablehnt.

Aufseiten der politischen Parteien wurden 7 Stellungnahmen verzeichnet. Nur eine Partei begrüsst die Vorlage (Die Mitte). 2 Parteien lehnen den vorgelegten Entwurf zwar ab, unterstützen jedoch grundsätzlich die Idee einer Revision (FDP und SVP). 4 Parteien sind gegen jede zusätzliche Aufweichung des Sonntagsarbeitsverbots (EVP, Junge EVP, Grüne und SP).

Unter den Sozialpartnern haben 9 Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen mit nationaler Bedeutung Stellung genommen. Die 4 Arbeitgeberorganisationen lehnen die vorgelegte Formulierung ab, unterstützen jedoch die Revision. Die 5 Gewerkschaften lehnen hingegen eine Revision strikt ab.

Schliesslich sind 38 Stellungnahmen von weiteren an der Revision interessierten Kreisen eingegangen. Davon lehnen 28 den Entwurf ab, zeigen sich aber offen bezüglich einer Revision in diese Richtung. 7 lehnen eine Revision strikt ab. 3 Organisationen reichten zwar ein Dokument ein, ohne jedoch formell zur Vorlage Stellung zu nehmen.

In den nachfolgenden Abschnitten werden die Stellungnahmen der verschiedenen Adressaten (Kantone, politische Parteien, Sozialpartner und weitere interessierte Kreise)

1 RS 822.112