Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/77: Revision der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2): Sonntagsarbeit in städtischen Tourismusquartieren · 24 Seiten
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Die Gegner betonen, dass der Sonntag mit sozialen und religiösen Grundwerten verknüpft sei (Sonntagsallianz BE, Freikirchen, SEA). Dieser Tag biete der Gesellschaft eine gemeinsame Erholung und eine Strukturierung der Woche zwischen Arbeitstagen und Tagen, an denen Freizeit, Sport, Gemeinschafts- und Sozialleben, Familienleben sowie der gemeinsame Besuch von religiösen Veranstaltungen möglich sind (Freikirchen, SEA). Mit der Digitalisierung müssten die Angestellten jeden Tag erreichbar sein. Der Sonntag biete hier eine willkommene Unterbrechung (SKF). Ausserdem gehe eine Öffnung mit einer Lärmbeeinträchtigung in den betroffenen Quartieren für die dortige Wohnbevölkerung einher (KV). Die CGAS stellt sich nicht gegen eine Attraktivitätssteigerung der Städte an den Wochenenden, findet jedoch, dass dazu andere Massnahmen geeignet seien, wie etwa eine Erweiterung des kulturellen Angebots (CGAS). Dies dürfe jedoch nicht zulasten der Gesundheit des Personals gehen.
Da die im Detailhandel Beschäftigten in der Mehrzahl Frauen sind, treffe eine Ausweitung der Sonntagsarbeit vor allem die Frauen, die bereits jetzt strukturellen Ungleichheiten ausgesetzt sind (KV. Sonntagsallianz BE). Eine Ausweitung der Sonntagsarbeit habe stärkere negative Auswirkungen für Frauen, für die es schon heute eine Herausforderung ist, ihre familiären Pflichten und ihre langen Arbeitszeiten im Detailhandel unter einen Hut zu bringen. Die ablehnenden Organisationen machen geltend, dass von der Ausweitung nicht nur das Verkaufspersonal betroffen sei, sondern auch andere Aktivitäten im Tieflohnsegment (Sicherheits-, Reinigungs- oder Betriebspersonal) (KV).
In den letzten Jahren hätten verschiedene negative Ergebnisse bei kantonalen Abstimmungen aufgezeigt, dass eine Mehrheit der Bevölkerung das Verbot von Sonntagsarbeit beibehalten möchte (CGAS, Freikirchen, GBKZ, KV). Die Gegner der Vorlage sind besorgt über diese Revision der ArGV 2 als ein Versuch, den klar geäusserten Volkswillen zu umgehen (CGAS, GBKZ). Ausserdem habe der Bundesrat bei seiner Ablehnung der Motion Nantermod 22.4331 (Arbeitsrecht. Lokalen Geschäften erlauben, sonntags zu öffnen) eingeräumt, dass die Erweiterung der Arbeitszeit des Verkaufspersonals ein sehr sensibles Thema sei (Freikirchen). Auch sei eine Deregulierung der Sonntagsarbeit durch das Covid-19-Gesetz, das eine Verdreifachung der Sonntagsverkäufe vorgesehen hätte, durch den Ständerat im März 2021 abgelehnt worden (Freikirchen). Die Gegner einer Liberalisierung beklagen, dass gemäss den Zahlen des BFS für das Jahr 2022 bereits 15% der Erwerbsbevölkerung regelmässig am Sonntag arbeiten (Freikirchen, SEA). Der Grundsatz des Sonntagsarbeitsverbotes sei also schon heute strapaziert.
Auf verfahrensrechtlicher Ebene sei eine Änderung auf Verordnungsstufe zur weiteren Aushöhlung des Sonntagsarbeitsverbotes auch rechtsstaatlich bedenklich (GBKZ, CGAS).
6.2 Betreffend Abs. 1 (Sortimentsbeschränkung)
Gemäss mehreren Organisationen, welche die Revision unterstützen, sei auf die Spezifizierung der Bedürfnisse von Touristen in Abs. 1 zu verzichten. Die Tourismusquartiere müssten alle Bedürfnisse von Touristen für Shopping abdecken können und nicht nur den Kauf von Tourismusführern oder Souvenirs erlauben, weshalb der Ausdruck «spezifisch» zu streichen sei. Die Bedürfnisse von Tagestouristen unterscheiden sich grundlegend von denjenigen internationaler Touristen. Besucherinnen und Besucher, die einen Tagesausflug in die attraktiven Tourismusquartiere der Schweizer Städte planen, haben andere Ziele (Lädele) (City Vereinigung Zürich, HANDELSVERBAND.swiss, KGV ZH). Es müssten alle Verkaufsgeschäfte öffnen können, damit das unausgeschöpfte Kaufkraftpotenzial voll genutzt und sowohl den Erwartungen der internationalen Touristen wie auch der Tagestouristen entsprochen werden kann (Gewerbeverband BS, Handel Schweiz, HotellerieSuisse Basel, KGV ZH, StadtKonzeptBasel, Swiss Retail Federation, Wirtschaftsverband Luzern, ZHK, VZH, Zürich Tourismus).