Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/90: Revision der Netzzugangsverordnungen und der Fahrplanverordnung · 23 Seiten
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Aktenzeichen: BAV-332-6/6/3/7
Artikel 10c
Dieser Artikel bezieht sich im Abschnitt «Streckensperrungen für Bauarbeiten» auf das Thema «Entschädigung im übrigen Verkehr».
Die DB stellt sich die Frage ob im Absatz 1 nicht ein Satz zum Thema «Umleitung in Bahnhofsgebieten sind entschädigungspflichtig, wenn dadurch die maximale Zuglänge oder das maximale Zuggewicht reduziert wird» angefügt werde müsste?
Die SBB schlägt eine Ergänzung von Artikel 10c vor: «Ebenso ist eine Umleitung in Bahnhofsgebieten entschädigungspflichtig, wenn dadurch die maximale Zuglänge oder das maximale Zuggewicht reduziert wird.». Damit würde der Artikel mit dem Wortlaut des Berichts ergänzt.
Anhang 1
Der Anhang 1 regelt die Streckenkategorien nach Artikel 19a Absatz 1 NZV.
Die SOB hält fest, dass in der Teilrevision der NZV-BAV vom 28. Juni 2023 die Strecke Samstagern - Pfäffikon SZ der Liste mit hochbelasteten Strecken (2. Streckenkategorie B mit Nachfragefaktor 2) zugeordnet wurde. In der jetzigen Vernehmlassung sei diese Strecke jedoch nicht auf dieser Liste aufgeführt. Aus diesem Grund hätte die SOB diesen Umstand nochmals überprüft und festgestellt, dass die Strecke 670.2 Samstagern - Pfäffikon SZ die Voraussetzung für eine hochbelastete Strecke erfülle. Weiter hat die SOB festgestellt, dass auch die Strecke Wädenswil - Samstagern die Voraussetzung für eine hochbelastete Strecke erfülle. Die SOB schlägt deshalb vor, dass die beiden Strecken 670.2 und 672 in die Liste mit den hochbelasteten Strecken (2. Streckenkategorie B mit Nachfragefaktor 2) aufzunehmen.
Anhang 3
Der Kanton Solothurn beantragt die Prüfung, welches die korrekte Benennung des Anhangs ist sowie zu prüfen, ob nicht auf den Anhang 2 der NZV referenziert werden kann.
3.5.1 Weitere Bemerkungen
Die SOB weist bei Artikel 3 Absatz 3, Artikel 10a und Artikel 10 d auf ihre Stellungnahme zum Artikel 11b Absatz 6 NZV.
16/23 BAV-D-9E8B3401/906