Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/90: Revision der Netzzugangsverordnungen und der Fahrplanverordnung · 23 Seiten
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Aktenzeichen: BAV-332-6/6/3/7
deckt sind. Die darin enthaltenen Änderungen beschränken sich auf die Aktualisierung der Basispreise im Artikel 1 und der Anhänge 1 und 2 zu den Nachfrage- und Haltezuschlägen. Über die Einführung des aktualisierten Basispreises wird nach Auswertung der durchgeführten EIK und nach Überprüfung der IST-Kostendeckung der SBB-Grenzkosten für die Jahre 2022 und 2023 im Frühling 2024 definitiv entschieden. Die entsprechende Information erfolgt separat und unabhängig von dieser Vorlage.
Weiter hat das BAV 2022/23 eine Evaluation der Anreizelemente des neuen Trassenpreissystems 2017 durchführen lassen. Die Prüfung und Umsetzung der Empfehlungen des Schlussberichts erfolgen auf die übernächste Leistungsvereinbarungsperiode 2029-32 hin. Konkret bedeutet dies, dass das Trassenpreissystem mit den bisherigen Anreizelementen für die LV-Periode 2025-28 unverändert bleibt.
3.2.4 Fahrplan
Die FPV regelt gestützt auf Artikel 13 Absatz 3 PBG das Verfahren für die Erstellung und Veröffentlichung der Fahrpläne für die regelmässigen Fahrten zur Personenbeförderung der Transportunternehmen, die über eine Personenbeförderungskonzession nach Artikel 6 PBG verfügen oder ihnen durch Staatsvertrag gleichgestellt sind, sowie der Transportunternehmen, die sich freiwillig dieser Verordnung unterstellen.
Im Rahmen der Totalrevision der FPV wird der in den anderen Erlassen bereits eingeführte Begriff «Unternehmen» anstelle «Transportunternehmen» eingeführt. Weiter wird der Ablauf des Fahrplanverfahrens auf Verordnungsstufe präzisiert und an die technische Entwicklung zur Datenübermittlung angepasst. So können heute mehr Daten an eine für elektronische Auskunftssysteme geeignete zentrale Stelle übermittelt werden, dies gilt sowohl für Fahrplanentwurfsdaten, Fahrplan- und Echtzeitdaten wie auch für Ereignisdaten. Eine Flexibilisierung des Fahrplanverfahrens, insbesondere bezüglich einer rollenden Planung, ist vorliegend im Personenverkehr kein Thema.
3.3 Beurteilung der Vorlage als Ganzes
Die Kantone unterstützen grundsätzlich das angepasste Konstrukt der Verordnungen. Die Stellungnahmen griffen verschiedenste Themen auf. Einwände brachten die Kantone unter anderem zu den Fristigkeiten oder zum Einbezug der Besteller im RPV ein.
Von den politischen Parteien haben SPS und SVP Stellung bezogen. Beide begrüssen die Vorlage. Die SVP fordert, dass auf die Periode 2029-2032 hin das Trassenpreissystem hinsichtlich Rentabilität und Effizienz optimiert werde.
Von den Dachverbänden der Wirtschaft hat der Schweizerische Gewerkschaftsbund eine Stellungnahme eingereicht. Er kann die vorgeschlagenen, sich hauptsächlich aus übergeordneten Rechtsänderungen ergebenden Anpassungen unterstützen.
Von den angeschriebenen, nach PBG oder EBG abgegoltenen Transportunternehmen (TU) haben 9 Unternehmen materiell Stellung bezogen. Alle unterstützen grundsätzlich die Vorschläge des Bundesrats, schlagen jedoch teilweise Streichungen, Änderungen und Präzisierungen vor. Die umfangreichste Stellungnahme ging dabei von der SBB ein.
Die Reaktionen von Organisationen und Weiteren zu den Reformen sind grundsätzlich positiv. Teilweise wurden kleinere Anpassungen gewünscht.
6/23 BAV-D-9E8B3401/906