Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/22: Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch betreffend Lohndaten (AIALG) · 20 Seiten

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Übersicht

Die Doppelbesteuerungsabkommen mit Italien und Frankreich enthalten spezielle Regeln für die Besteuerung von Grenzgängerinnen und Grenzgängern sowie von Telearbeit. Das neue Grenzgängerabkommen mit Italien ist seit dem 1. Januar 2024 anwendbar; das Zusatzabkommen mit Frankreich befindet sich aktuell in der parlamentarischen Beratung. Für eine korrekte Anwendung dieser Regeln sehen die Abkommen einen automatischen Informationsaustausch betreffend Lohndaten vor. Die Umsetzung dieser beiden Abkommen erfordert gesetzliche Grundlagen im innerstaatlichen Recht, damit die Übermittlung von Informationen zwischen den betroffenen Staaten sichergestellt werden kann. Dieses Gesetz trägt dazu bei, dass die Schweiz ihre internationalen Verpflichtungen in diesem Bereich erfüllen kann.