Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/84: 17.480 n Pa. Iv. (Weibel) Bäumle. Gebühr für Bagatellfälle in der Spitalnotfallaufnahme · 21 Seiten
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ihrer Sitzung vom 19. Mai 2022 Vertreter und Vertreterinnen von Spitälern, Ärzteschaft, Krankenversicherern, Patienten und Patientinnen sowie Konsumenten und Konsumentinnen angehört. Aufgrund dieser Anhörung kam die Kommission zum Schluss, dass die vorgeschlagene Gebühr weniger Nutzen hätte als erwartet, eine erhebliche Arbeitslast mit sich brächte und eine Quelle der Unsicherheit darstellen würde. Daher beantragte sie mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Initiative abzuschreiben. Am 30. September 2022 ging die Initiative daher noch einmal an den Nationalrat zurück, der mit 114 zu 71 Stimmen bei 6 Enthaltungen den Antrag seiner Kommission auf Abschreibung ablehnte.
Am 3. Februar 2023 nahm die Kommission die Behandlung der parlamentarischen Initiative wieder auf, um die Leitlinien des Projekts zu ihrer Umsetzung festzulegen. Gestützt auf Artikel 112 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die Bundesversammlung (ParlG)2, hat die Kommission Sachverständige des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) hinzugezogen. So beauftragte sie die Verwaltung mit der Ausarbeitung von zwei Varianten: Die erste sollte die Einführung einer nationalen Gebühr von 50 Franken vorsehen, die zweite eine Erhöhung des Selbstbehaltes um 50 Franken für jede Konsultation in der Notaufnahme (vgl. auch Ziff. 2.3). Am 31. August 2023 nahm die Kommission von den Arbeiten der Verwaltung Kenntnis und prüfte die beiden Vorentwurfsvarianten. Aufgrund der Feststellung zahlreicher verfassungsrechtlicher und umsetzungstechnischer Schwierigkeiten wurde die erste Variante fallengelassen. Die Kommission wünschte, die Analyse der zweiten Variante fortzuführen. Dazu beauftragte sie die Verwaltung, das Einsparpotenzial dieser Variante zu prüfen, und verlangte zudem weitere statistische Informationen zur Inanspruchnahme der Spitalnotaufnahme. Am 17. November 2023 legten die Sachverständigen des BAG der Kommission die Schlussfolgerungen ihrer Analysen dar. Am 11. April 2024 wurden der Kommission wiederum zwei Vorentwurfsvarianten vorgelegt: Die erste sah vor, den maximalen jährlichen Selbstbehalt bei jeder ungerechtfertigten Inanspruchnahme der Spitalnotaufnahme um 50 Franken zu erhöhen. In der zweiten, einschneidenderen Variante wurde die Kostenbeteiligung als 50-fränkiger Zuschlag zum Selbstbehalt ausgestaltet, der somit schon zum Tragen käme, bevor die versicherte Person die Obergrenze des jährlichen Selbstbehalts erreicht hat. Mit 13 zu 12 Stimmen unterstützte die Kommission die erste Variante, und mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung nahm sie den entsprechenden Vorentwurf in der Gesamtabstimmung an. An ihrer Sitzung vom 15. August 2024 hat die Kommission schliesslich den vorliegenden erläuternden Bericht im Hinblick auf das Vernehmlassungsverfahren bereinigt.
2 Ausgangslage
2.1 Überlastung der Spitalnotaufnahme
Die Notaufnahmen der Spitäler sind ein wesentlicher Bestandteil des Schweizer Gesundheitssystems. Sie bieten raschen und direkten Zugang zu medizinischen Spitzenleistungen und gewährleisten eine speditive und effiziente Behandlung von medizinischen Notfällen. Sie bilden auch eine wichtige Drehscheibe zwischen ambulanter und stationärer Versorgung. Einerseits lassen sich manche Fälle zügig