Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/84: 17.480 n Pa. Iv. (Weibel) Bäumle. Gebühr für Bagatellfälle in der Spitalnotfallaufnahme · 21 Seiten
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erbrachten Leistungen gingen zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP)6.
Erwägungen zu den Bagatellfällen
Es ist schwer zu beziffern, wie viele der Konsultationen in den Spitalnotaufnahmen als «Bagatellfälle» eingestuft werden können. Da es sich um einen gängigen Begriff handelt, der weder im Gesetz noch in der medizinischen Praxis definiert ist, ist es nach wie vor unmöglich, entsprechende Daten zu erheben. Daher gibt es derzeit keine Statistik zu den Bagatellfällen in Spitalnotaufnahmen. Es gibt jedoch Hinweise darauf, dass insbesondere in gewissen Kantonen eine beträchtliche Anzahl von Bagatellfällen in den Spitalnotaufnahmen behandelt wird.
Das Obsan hat einen Zusammenhang zwischen der Inanspruchnahmerate und den durchschnittlichen Konsultationskosten festgestellt7. Es zeigt sich, dass der durchschnittliche Rechnungsbetrag pro Konsultation mit steigender Inanspruchnahmerate sinkt. In Kantonen mit hoher Inanspruchnahmerate sind die durchschnittlichen Kosten pro Konsultation tendenziell tiefer. Das lässt sich teilweise mit einer höheren Zahl von kostengünstigeren Bagatellen oder einfachen Fällen erklären.
Im Rahmen seiner Analyse hat das Obsan auch festgestellt, dass eine hohe Inanspruchnahmerate meistens auf Mehrfachnutzerinnen und -nutzer zurückzuführen ist8. Die 1,7 Millionen Notfallkonsultationen im Jahr 2016 verteilten sich auf 1,2 Millionen Patientinnen und Patienten, was durchschnittlich 1,3 Konsultationen pro Person entspricht. Vier von fünf Patienten und Patientinnen (78 %) nutzten die Notfallstationen punktuell (sie wurden im Lauf des Jahres nur einmal registriert). Auf sie entfallen allerdings nur etwas mehr als die Hälfte der Konsultationen (59 %). Werden Personen ab vier Konsultationen als häufige Nutzerinnen und Nutzer definiert, so machen diese nur einen geringen Patientenanteil aus (2 %), sind aber nahezu für jede zehnte Konsultation (9 %) verantwortlich.
2.2 Handlungsbedarf und Ziele
Aufgrund der in den obigen Abschnitten dargelegten Feststellungen ist die Kommission der Ansicht, dass gehandelt werden muss, um die Überlastung der Spitalnotaufnahmen zu reduzieren und damit den reibungslosen Betrieb eines wesentlichen Bestandteils des schweizerischen Gesundheitssystems zu gewährleisten.
Der Zugang zum Gesundheitssystem muss rationell und gezielt organisiert sein. In leichten bzw. nicht schwerwiegenden Fällen sollte die Inanspruchnahme der Spitalnotaufnahme eine Option sein, die als Ultima Ratio in Betracht kommt, wenn keine andere Versorgungsmöglichkeit vorhanden ist. Prioritär sollte eine Hausarztpraxis aufgesucht oder ein ärztlich geleitetes Zentrum für Telemedizin in Anspruch genommen werden. Leichtere Fälle könnten sogar durch eine Beratung in einer Apotheke gelöst werden. Diese Feststellung wird im Übrigen von den Patientinnen und Patienten selbst bestätigt: In einer vom Obsan durchgeführten Umfrage gab mehr als ein Drittel der Patientinnen und Patienten, die einen Notfalldienst in Anspruch
6 Patientendaten Spital ambulant (PSA 2019), Analyse des BAG.
7 Merçay, C., Ibidem, Ziff. 5.4 Relation entre le coût de la consultation et le recours aux urgences.
8 Merçay, C., Ibidem, Ziff. 4.3 Relation entre la part d’utilisateurs multiples et le recours aux urgences.