Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/110: Abkommen über den digitalen Handel zwischen den EFTA-Staaten und Singapur · 21 Seiten

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mein als auch in spezifischen Sektoren wie FinTech sowie in den digitalen Aspekten des Güterhandels. Es vermeidet Diskriminierungen gegenüber Ländern, die bereits über ein Digitalabkommen mit Singapur verfügen, beispielsweise die EU oder das Vereinigte Königreich.

Das Abkommen erleichtert den digitalen und physischen Handel, indem es z. B. Regeln zur Nichterhebung von Zöllen auf elektronische Übermittlungen, papierlose Geschäftsabwicklungen und elektronische Zahlungsmöglichkeiten festlegt. Es gewährleistet einen freien und sicheren Datenfluss durch klare Regeln für den grenzüberschreitenden Datenverkehr, einschliesslich des Verbots ungerechtfertigter Lokalisierungserfordernisse. Die Bestimmung zum Datenfluss wurde so ausgestaltet, dass alle gesetzlichen Datenschutzvorgaben vollumfänglich eingehalten werden.

Darüber hinaus stärkt das Abkommen das Vertrauen in den digitalen Handel und digitale Technologien. Es enthält Bestimmungen zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten, zur verantwortungsvollen Anwendung von Künstlicher Intelligenz, zur Cybersicherheit und es soll generell das Vertrauen in digitale Prozesse fördern. Zudem ermöglicht es die Zusammenarbeit in zentralen Themen, wie der Förderung digitaler Technologien und der digitalen Partizipation von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).

Schliesslich beteiligt sich die Schweiz mit diesem Abkommen aktiv an der Entwicklung und Etablierung ambitionierter internationaler Regeln für eine offene digitale Wirtschaft gemeinsam mit gleichgesinnten Partnern.

Das Digitalabkommen berücksichtigt die Ziele der Schweiz sowie ihre Sensibilitäten umfassend. Darüber hinaus gelang es der Schweiz, neue Bestimmungen auszuhandeln und dabei von der langjährigen Erfahrung Singapurs im Bereich digitaler Handelsregeln zu profitieren.

Das Abkommen setzt für die Schweiz und die EFTA einen neuen Benchmark und markiert einen wichtigen Schritt in Richtung einer offenen und zukunftsfähigen digitalen Wirtschaft.

1.2 Verlauf der Verhandlungen und Verhandlungsergebnis

Die Verhandlungen über das Digitalabkommen begannen im Februar 2023 und dauerten bis Juni 2025. Die Verhandlungen fanden überwiegend virtuell statt. Das Abkommen wurde am 3. September 2025 durch den Bundesrat genehmigt und am 25. September 2025 in Bern unter Ratifikationsvorbehalt unterzeichnet.

1.3 Verhältnis zur Legislaturplanung und zu Strategien des Bundesrates

Die Verabschiedung der Botschaft zum Digitalabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Singapur ist in der Botschaft vom 24. Januar 202411 zur Legislaturplanung 2023–2027 und im Bundesbeschluss vom 6. Juni 202412 über die Legislaturplanung 2023–2027 angekündigt.

11 BBl 2024 525, 65

12 BBl 2024 1440, 3