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Vernehmlassung 2025/110: Abkommen über den digitalen Handel zwischen den EFTA-Staaten und Singapur · 28 Seiten

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Übersetzung

Abkommen über den digitalen Handel zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Singapur

Zur Änderung des Freihandelsabkommens

zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Singapur

Abgeschlossen am 25. September 2025

Von der Bundesversammlung genehmigt am…

In Kraft getreten durch Notenaustausch am…

Präambel

Die Republik Island, das Fürstentum Liechtenstein, das Königreich Norwegen und die Schweizerische Eidgenossenschaft (nachfolgend als «EFTA-Staaten» bezeichnet) und

der Republik Singapur (nachfolgend als «Singapur» bezeichnet),

nachfolgend als «Vertragsparteien» bezeichnet,

in Anerkennung ihrer engen und langjährigen Beziehungen, deren Grundlage das am 26. Juni 2002 in Egilsstadir, Island, zwischen den EFTA-Staaten und Singapur abgeschlossene Freihandelsabkommen1 (nachstehend als das «Freihandelsabkommen» oder in Anhang I und Anhang II als «dieses Abkommen» bezeichnet) bildet,

als Ausdruck ihrer gemeinsamen Vision für eine stärkere Integration und für die digitale Transformation ihrer Volkswirtschaften sowie ihrer Verpflichtung zur Vertiefung der Zusammenarbeit in neuen und aufkommenden Bereichen,

in Anerkennung der wirtschaftlichen Chancen und des erweiterten Zugangs zu Waren und Dienstleistungen, die mit der digitalen Wirtschaft einhergehen,

in Anerkennung der Bedeutung der digitalen Wirtschaft und der Tatsache, dass anhaltendes Wirtschaftswachstum von ihrer gemeinsamen Fähigkeit abhängt, technologische Innovationen zu nutzen, um bestehende Unternehmen zu verbessern und neue Produkte und Märkte zu schaffen,

in der Überzeugung, dass das folgende Abkommen über die digitale Wirtschaft die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Unternehmen auf den Weltmärkten weiter steigern und zusätzliche Voraussetzungen schaffen wird, die für die Handels- und Investitionsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien förderlich sind,

in Anerkennung der Rolle von Standards, insbesondere von offenen Standards, zur Erleichterung der Interoperabilität zwischen digitalen Systemen und zur Förderung höherwertiger Produkte und Dienstleistungen,

SR ..........

1 SR 0.632.316.891.1

2026-XX AS 2026 XX