Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/110: Abkommen über den digitalen Handel zwischen den EFTA-Staaten und Singapur · 21 Seiten
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Das Digitalabkommen enthält auch Ausnahmen, die sicherstellen, dass die Schweiz ihren regulatorischen Handlungsspielraum in sensiblen Bereichen behält.
Das Digitalabkommen unterliegt der Ratifikation durch die Vertragsparteien. Die entsprechenden Instrumente werden beim Depositar des Freihandelsabkommens EFTA-Singapur (Norwegen) hinterlegt. Das Digitalabkommen tritt für jene Parteien in Kraft, die ihre Ratifikationsurkunden hinterlegt haben, am ersten Tag des dritten Monats nach dem Zeitpunkt, an dem mindestens ein EFTA-Staat und Singapur ihre Instrumente beim Depositar eingereicht haben. Für einen EFTA-Staat, der seine Ratifikation später hinterlegt, gilt das Abkommen ab dem ersten Tag des dritten Monats nach der Hinterlegung seines Instruments.
2.2 Würdigung
Mit dem Abschluss des Digitalabkommens zwischen der EFTA und Singapur stärkt die Schweiz die Regeln zum digitalen Handel mit einem wichtigen Partner und setzt ein starkes Zeichen für ihre Rolle als moderner und verlässlicher Akteur im internationalen digitalen Handel. Das Abkommen schafft einen neuen Benchmark für digitale Handelsregeln für die
Schweiz und die EFTA. Es berücksichtigt die schweizerischen Interessen und Sensibilitäten, wahrt den Handlungsspielraum in wichtigen Bereichen und eröffnet gleichzeitig neue Chancen für die digitale Wirtschaft.
Dank der hohen Standards und der umfassenden Regelungen zu Themen wie grenzüberschreitenden Datenflüssen, Datenschutz und Schutz von Quellcodes positioniert sich die Schweiz als Vorreiterin im Bereich digitaler Handelsabkommen. Dies stärkt die Rahmenbedingungen für Unternehmen, die sich im digitalen Handel engagieren. Damit wird die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Schweiz und die Attraktivität für wertschöpfungsstarke, zukunftsorientierte Branchen gestärkt. Zugleich wird die Schweiz als Verhandlungspartnerin für andere Staaten, die ambitionierte und zukunftsorientierte Regeln im digitalen Handel anstreben interessant. Das Abkommen unterstreicht die Bedeutung der Schweiz in der globalen digitalen Wirtschaft und trägt dazu bei, ihre Rolle als innovativer und vertrauenswürdiger Partner zu festigen.
3 Erläuterungen zum Hauptteil und zu den Anhängen des Abkommens mit den einzelnen Artikeln
3.1 Präambel
Die Präambel des Digitalabkommens betont die langjährige Partnerschaft, die auf dem Freihandelsabkommen von 2003 basiert, und die gemeinsame Vision einer stärkeren wirtschaftlichen Integration sowie der digitalen Transformation. Die Parteien erkennen die Chancen der digitalen Wirtschaft an, insbesondere des erweiterten Zugangs zu Waren und Dienstleistungen, sowie die Bedeutung technologischer Innovationen für das Wachstum und die Erschliessung neuer Märkte. Sie verleihen ihrer Überzeugung Ausdruck, dass das Abkommen die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Unternehmen steigern und die Handels- und Investitionsbeziehungen vertiefen wird. Dabei wird die Rolle offener Standards hervorgehoben, um die Interoperabilität zwischen digitalen Systemen zu fördern. Die Teilhabe aller Akteure, einschliesslich kleiner