Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/110: Abkommen über den digitalen Handel zwischen den EFTA-Staaten und Singapur · 21 Seiten

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Übersicht

Das Abkommen über den digitalen Handel zwischen den EFTA-Staaten und Singapur («Di-

gitalabkommen») wurde am 3. September 2025 durch den Bundesrat genehmigt und am 25. September 2025 unter Ratifikationsvorbehalt unterzeichnet. Das Digitalabkommen dient der Vereinfachung des digitalen Handels von Dienstleistungen und Gütern zwischen den EFTA-Staaten und Singapur und erhöht die Rechtssicherheit.

Ausgangslage

Singapur ist der wichtigste Handels- und Investitionspartner der Schweiz innerhalb des Verbands Südostasiatischer Nationen (ASEAN). Im Bereich des Dienstleistungshandels ist Singapur von erheblicher Relevanz für die Schweiz; derzeit ist der Stadtstaat der 12. wichtigste Handelspartner. Das Wachstum im Dienstleistungssektor betrug zwischen 2021 und 2024 im Durchschnitt um 7,2 Prozent pro Jahr, was die zunehmende Bedeutung wissensintensiver und digitaler Dienstleistungen verdeutlicht.

Die Schweiz ist seit 2003 über das Freihandelsabkommen (FHA) zwischen der EFTA (Europäische Freihandelsassoziation bestehend aus Norwegen, Liechtenstein, Island und der Schweiz) und Singapur mit dem Stadtstaat verbunden. Dieses FHA enthält aber keine Bestimmungen zum digitalen Handel. Mit dem vorliegenden Digitalabkommen wird diese Lücke nun geschlossen, was angesichts der wachsenden Bedeutung des digitalen Handels und grenzüberschreitenden Datenflüssen wichtig ist.

Inhalt der Vorlage

Das Digitalabkommen mit Singapur erleichtert den digitalen Handel mit physischen Gütern und digital erbrachten Dienstleistungen, erhöht die Rechtssicherheit und stärkt das Vertrauen der Konsumentinnen und Konsumenten in den digitalen Handel.

Das Digitalabkommen regelt insbesondere folgende Fragen: Nichterhebung von Zöllen auf elektronisch übermittelte Inhalte, grenzüberschreitender Datenfluss und Schutz der Privatsphäre, Schutz von Quellcodes, Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten und elektronische Bezahlmöglichkeiten. Das Digitalabkommen mit Singapur enthält alle wesentlichen Bestimmungen zum elektronischen Handel, die auch in anderen vergleichbaren Digitalabkommen anderer Staaten enthalten sind.