Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/110: Abkommen über den digitalen Handel zwischen den EFTA-Staaten und Singapur · 21 Seiten
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mit den jeweiligen Gesetzen und Vorschriften, im Bereich FinTech, z. B. für Start-ups, erleichtern.
Artikel 36-W Künstliche Intelligenz
Mit Artikel 36-W anerkennen die Vertragsparteien die wachsende Bedeutung Künstlicher Intelligenz (KI) für die digitale Wirtschaft und die damit verbundenen sozialen und wirtschaftlichen Vorteile, aber auch die Risiken und Herausforderungen. Sie wollen in Übereinstimmung mit ihren jeweiligen Richtlinien zusammenarbeiten, indem sie KI-bezogene Initiativen, Forschungsergebnisse und Branchenpraktiken austauschen, die verantwortungsvolle Nutzung und Einführung von KI fördern, kommerzielle Chancen und Kooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft unterstützen sowie gemeinsame Projekte und Testumgebungen für KI prüfen. Die Parteien betonen die Notwendigkeit von Rahmenbedingungen und Standards für eine ethische, sichere und vertrauenswürdige Entwicklung und Nutzung von KI, die die Interoperabilität fördern und internationale Prinzipien berücksichtigen. Dabei sollen risikobasierte Ansätze angewendet werden, die sich auf von der Branche ausgehende Standards und Best Practices stützen, immer unter Wahrung technologischer Interoperabilität und Neutralität.
Artikel 36-X Standards, technische Vorschriften und Konformitätsbewertungsverfahren
In Artikel 36-X verpflichten sich die Vertragsparteien, soweit angemessen, die Übernahme internationaler oder international anerkannter Standards im Bereich der digitalen Wirtschaft zu fördern. In gemeinsamen Interessensgebieten sollen sie in einschlägigen Foren zusammenarbeiten, um die Entwicklung solcher Standards voranzutreiben. Wo keine internationalen Standards existieren, sollen sie Möglichkeiten zur gegenseitigen Anerkennung der Standards der anderen Vertragspartei prüfen.
In Bereichen von gemeinsamem Interesse sollen sie Initiativen zu Standards und Konformitätsbewertung ermitteln und umsetzen, internationale Akkreditierungsvereinbarungen nutzen, Vorschläge zur Zusammenarbeit prüfen und Kooperation zwischen öffentlichem und privatem Sektor fördern, einschliesslich grenzüberschreitender Forschungs- und Testprojekte. Zudem betonen die Vertragsparteien die Bedeutung des Informationsaustauschs und der Transparenz bei der Ausarbeitung, Einführung und Anwendung von Standards, technischen Vorschriften und Konformitätsbewertungsverfahren. Auf Anfrage sollen relevante Informationen innerhalb einer vereinbarten Frist, möglichst innerhalb von 60 Tagen, bereitgestellt werden.
Artikel 36-Y Innovation
Mit Artikel 36-Y erkennen die Vertragsparteien die Bedeutung der Digitalisierung und neuer Technologien für das Wachstum der digitalen Wirtschaft an, einschliesslich der Nutzung von Distributed-Ledger-Technologie (DLT) und deren Anwendungen wie z. B. die Tokenisierung von Vermögenswerten. Sie betonen die Notwendigkeit eines innovationsfreundlichen Umfelds, um den elektronischen Handel zu fördern. Dazu wollen sie relevante Ansätze und Technologien zur Ermöglichung grenzüberschreitender Datenflüsse ermitteln, gemeinsam politische Rahmenwerke und Referenzanwendungen entwickeln sowie Forschungsergebnisse und Branchenpraktiken im Bereich Innovation austauschen.