Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/14: Änderung der Verordnungen zum Transplantationsgesetz · 20 Seiten
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4 Auswirkungen
4.1 Auswirkungen auf den Bund
Das bestehende SOAS hat das Ende seines Lebenszyklus erreicht und wird im Hinblick auf das Inkraft- treten der Regelungen auf den neuesten Stand der Technologie gebracht und modernisiert. Erkennt- nisse aus der bisherigen Arbeit mit dem SOAS fliessen in die Neuentwicklung ein. Anpassungen auf- grund der geänderten Regelung verursachen aus diesem Grund keine zusätzlichen Kosten.
4.2 Auswirkungen auf Kantone
Die Anpassungen haben keine Auswirkungen auf die Kantone. Die Auswirkungen auf die Transplantati- onszentren sind in Ziffer 4.3 beschrieben.
4.3 Auswirkungen auf forschende Institutionen
Neu kann das BAG Gebühren erheben für die Bekanntgabe von Daten aus dem SOAS zum Zweck der Forschung oder der Qualitätssicherung. Die Bereitstellung der gewünschten Daten aus dem SOAS ist für das BAG mit Aufwand und Kosten verbunden. Dies kann neu der gesuchstellenden Institution in Rechnung gestellt werden. Je nach Aufwand wird diese Bekanntgabe zwischen 400 und 700 Franken kosten.
5 Datenschutz-Folgenabschätzung
In dieser Vorlage wird mit dem SOAS eine Datenbank geregelt, die besonders schützenswerte Perso- nendaten enthält. Es wurde eine Datenschutz-Folgenabschätzung erstellt, die gezeigt hat, dass die Ri- siken im Bereich Datenschutz durch geeignete Massnahmen soweit gesenkt werden können, so dass keine hohen Restrisiken verbleiben.
6 Abkürzungsverzeichnis
OZV Organzuteilungsverordnung vom 16. März 2007 (SR 810.212.4)
OZV-EDI Organzuteilungsverordnung EDI vom 2. Mai 2007 (SR 810.212.41)
revTxG Änderung des Transplantationsgesetzes vom 29. September 2023 (BBl 2023 2294)
SOAS Swiss Organ Allocation System
SwissKiPaDoS Swiss Kidney Paired Donation System
TxG Transplantationsgesetz vom 8. Oktober 2004 (SR 810.21)
TxV Transplantationsverordnung vom 16. März 2007 (SR 810.211)
VE-TxV Vorentwurf der Transplantationsverordnung