Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/14: Änderung der Verordnungen zum Transplantationsgesetz · 20 Seiten
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Buchstabe j: In den ersten Tagen nach der Transplantation werden auch die Frühkomplikationen erfasst (vgl. bzgl. Frühkomplikationen die Erläuterungen zu Art. 21 Bst. b).
1.2 über Personen, die für eine Organspende zur Verfügung stehen oder Organe gespendet haben:
Gleich wie bei den Personen, die ein Organ benötigen oder erhalten haben, werden gewisse Basisdaten auch für alle Personen erfasst, die für eine Organspende zur Verfügung stehen oder Organe gespendet haben.
Bei Buchstaben a–e handelt es sich dabei um dieselben Daten, wie auch über Personen, die ein Organ benötigen oder erhalten haben, erfasst werden (vgl. dazu die Erläuterungen in Ziff. 1.1).
Buchstabe f: Im Fall von Spenden von verstorbenen Personen können die Entnahmen auch in anderen Spitälern stattfinden als in einem Transplantationszentrum, weshalb das betreuende Spital auch aufge- führt wird.
Buchstabe g: Gleich wie bei den empfangenden Personen wird bei den spendenden Personen erfasst, um welche Art der Spende es sich handelt – also um eine ungerichtete Spende an die Warteliste, um eine gerichtete Spende an eine bestimmte Person oder um eine Spende ins Überkreuz-Lebendspende-Programm. Zudem wird auch erfasst, ob es sich um eine Spende von einer lebenden oder einer verstor- benen Person handelt. Bei der Spende durch verstorbene Personen wird zudem unterschieden, ob der Tod der spendenden Person infolge einer schweren Schädigung des Gehirns oder infolge eines anhal- tenden Kreislaufstillstands eingetreten ist. Bei der Lebendspende wird zudem aufgeführt, ob es sich um den Spezialfall einer altruistischen Spende gemäss Artikel 34 VE-TxV handelt.
Buchstabe h: Es wird festgehalten, welche Organe entnommen wurden und zu welchem Zeitpunkt. Wäh- rend bei Lebendspenden nur ein Organ (meistens die Niere) gespendet wird, werden bei Spenden nach dem Tod im Schnitt drei Organe gespendet. Es muss auch festgehalten werden, wenn ein Organ zwar zur Spende zur Verfügung gestellt wurde, aber dann nicht entnommen oder verwendet werden konnte, beispielsweise weil erst bei der Entnahme ein Tumor entdeckt wurde.
2. Daten, die für das Zuteilungsverfahren verwendet werden:
Für die Organzuteilung nach dieser Verordnung und den Bestimmungen der OZV-EDI sind zusätzlich zu den allgemeinen Daten nach Ziffer 1 weitere spezifische Daten erforderlich.
2.1 über Personen auf der Warteliste sowie über Empfängerinnen und Empfänger:
Damit die Personen auf der Warteliste möglichst passende Organangebote erhalten und damit die Rang- folge bei der Zuteilung ermittelt werden kann, werden diverse Daten benötigt.
Buchstabe a: Es muss angegeben werden, ob die Person auf der Warteliste den Status «aktiv» oder «inaktiv» hat (vgl. die Erläuterungen zu Art. 10). Nur Personen im Status «aktiv» können an der Zuteilung teilnehmen.
Buchstabe b: Damit eine Person an der Zuteilung teilnehmen kann, muss auch bekannt sein, welches Organ oder welche Organe sie benötigt.
Buchstabe c: Das Transplantationszentrum erfasst bei einer Person auf der Warteliste, deren Leben bedroht ist, den Status «urgent». Die medizinische Dringlichkeit ist bei den meisten Organen das erste Kriterium zur Berechnung der Rangfolge.
Buchstabe d: Bei der Ermittlung der Rangfolge spielt auch die Wartezeit auf der Warteliste eine Rolle. Der Beginn der Dialyse fliesst bei der Zuteilung von Nieren in die Berechnung der Wartezeit ein.
Buchstabe e: Zur Beurteilung des medizinischen Nutzens einer Transplantation werden weitere Daten benötigt, auch die zugrundeliegende Erkrankung (Ziff. 1). Damit das Organ nicht abgestossen wird, müs- sen Gewebemerkmale (Ziff. 3) von spendender und empfangender Person übereinstimmen. Auch die Anti-HLA-Antikörper und der Wert der kalkulierten Panel-reaktiven Antikörper (cPRA-Wert) (Ziff. 4) zei- gen, wie gross die Gefahr einer Abstossung ist. Auch das Ergebnis der Verträglichkeitsprüfung (Ziff. 5) ist dafür wichtig. Diese Prüfung wird Kreuzprobe genannt und zeigt, ob sich das Gewebe der Spenden- den Person mit jenem der Patientin bzw. des Patienten verträgt. Für einzelne Organe, wie dem Herzen, ist es sehr wichtig, dass die spendende und empfangende Person in Grösse und Gewicht (Ziff. 2)