Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/14: Änderung der Verordnungen zum Transplantationsgesetz · 20 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 19Fedlex · Erläuternder Bericht

der zuständige Arzt der potenziellen Empfängerin oder des potenziellen Empfängers abschätzen kann, ob das Organ für die Empfängerin oder den Empfänger in Frage kommt.

Buchstabe g: Wenn die spendewillige Person der Aufnahme ins Überkreuz-Lebendspende-Programm zustimmt, unterschreibt sie oder er eine Einwilligung. Diese Einwilligung kann im SOAS hochgeladen werden.

4. Daten, die bei Lebendspenden von Organen erfasst werden:

Diese Daten müssen bei allen Lebendspenden erfasst werden, also im Falle von gerichteten Lebend- spenden, bei der Überkreuz-Lebendspende und bei einer altruistischen Spende an die Warteliste. Die entsprechende Meldepflicht ist in Artikel 40 VE-TxV festgehalten. Die Daten entsprechen dem geltenden Artikel 15a TxV, wobei einige der Daten dieses Artikels nun schon bei den allgemeinen Daten in Ziffer 1 erfasst werden.