Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/14: Änderung der Verordnungen zum Transplantationsgesetz · 20 Seiten

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3. Daten, die für das Überkreuz-Lebendspende-Programm benötigt werden:

3.1 über Patientinnen und Patienten sowie über Empfängerinnen und Empfänger:

Buchstabe a: Damit im Überkreuz-Lebendspende-Programm kompatible Paare und daraus die beste Kombination ermittelt werden können, sind verschiedene medizinische und genetische Daten notwendig. Dazu gehören beispielsweise die Gewebemerkmale, die Anti-HLA-Antikörper und der cPRA-Wert.

Buchstabe b: Es kann sein, dass eine Patientin oder ein Patient aus verschiedenen Gründen nicht an der nächsten Ermittlung der besten Kombination teilnehmen kann. Damit nur jene Personen berücksich- tigt werden, die tatsächlich an der nächsten Ermittlung teilnehmen wollen, wird für jede Patientin und jeden Patienten im Überkreuz-Lebendspende-Programm angegeben, ob sie oder er an der nächsten Ermittlung teilnimmt oder nicht.

Buchstabe c: Das Datum des Beginns der Dialyse wird im SOAS festgehalten. Diese Angabe fliesst in die kumulierte Wartezeit ein, welche für die Ermittlung der besten Kombination benötigt wird (Art. 55 Abs. 2 Bst. f VE-TxV).

Buchstabe d: Wie in Buchstabe c wird auch das Datum der Aufnahme in die Warteliste beziehungsweise der Aufnahme ins Programm im Rahmen der Ermittlung der besten Kombination benötigt.

Buchstabe e: Die Körpergrösse und das Körpergewicht sind wichtig für die Überkreuz-Lebendspende, da so der Patientin oder dem Patienten eine Niere einer Spenderin oder eines Spenders mit möglichst ähnlicher Grösse und ähnlichem Gewicht zugeteilt werden kann, wenn dies möglich ist.

Buchstabe f: Die Ergebnisse der Tests auf Krankheitserreger sind wichtig zu kennen, da auch sie einen Einfluss auf die Zuteilung der Organe im Überkreuz-Lebendspende-Programm haben können.

Buchstabe g: Es ist möglich, dass eine Patientin oder ein Patient vorübergehend nicht für eine Trans- plantation im Rahmen der Überkreuz-Lebendspende in Frage kommt. Damit die Person in dieser Zeit nicht berücksichtigt wird für die Ermittlung der besten Kombination, muss diese Angabe gemacht wer- den.

Buchstabe h: Wenn die Patientin oder der Patient der Aufnahme ins Überkreuz-Lebendspende-Pro- gramm zustimmt, unterschreibt sie oder er eine Einwilligung. Diese Einwilligung kann im SOAS hochge- laden werden.

3.2 über spendewillige Personen sowie über Spenderinnen und Spender:

Buchstabe a: Auch von den spendewilligen Personen müssen einige genetische Daten bekannt sein, damit die Ermittlung der kompatiblen Paare und der besten Kombination gemacht werden können. Im Gegensatz zu den Patientinnen und Patienten sind es aber weniger Daten.

Buchstabe b: Die Angabe, ob die Person an der nächsten Ermittlung der besten Kombination teilnehmen wird, wird neu auch für die spendewilligen Personen erfasst. Dies, weil künftig pro Patientin oder Patient auch mehrere spendewillige Personen teilnehmen können. In solchen Fällen müssen nicht alle spende- willigen Personen automatisch an der nächsten Ermittlung der besten Kombination teilnehmen, damit die entsprechende Patientin oder der Patient teilnehmen kann.

Buchstabe c: Die Körpergrösse und das Körpergewicht sind wichtig für die Überkreuz-Lebendspende, da so der Patientin oder dem Patienten eine Niere einer Spenderin oder eines Spenders mit möglichst ähnlicher Grösse und ähnlichem Gewicht zugeteilt werden kann, wenn dies möglich ist.

Buchstabe d: Die Ergebnisse der Tests auf Krankheitserreger sind wichtig zu kennen, da auch sie einen Einfluss auf die Zuteilung der Organe im Überkreuz-Lebendspende-Programm haben können.

Buchstabe e: Es ist möglich, dass eine spendewillige Person vorübergehend nicht für eine Organent- nahme in Frage kommt (etwa, weil die Person krank ist oder längere Zeit im Ausland weilt). Damit die Person in dieser Zeit nicht berücksichtigt wird für die Ermittlung der besten Kombination, muss diese Angabe gemacht werden.

Buchstabe f: Zur spendewilligen Person werden im SOAS auch weitere medizinische Angaben erfasst, beispielsweise zur Krankengeschichte und weiteren Untersuchungen, die gemacht wurden, um die Eig- nung zur Spende abzuklären. Diese Angaben sind auch notwendig, damit die zuständige Ärztin oder