Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/25: Änderung der Mindestbesteuerungsverordnung (Ergänzung der Bestimmungen zum GloBE Information Return) · 23 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 2Fedlex · Erläuternder Bericht

Übersicht

Die Schweiz hat die Mindestbesteuerung eingeführt. Diese umfasst auch eine Be-

richtspflicht im Rahmen der globalen Mindeststeuer (Säule 2), den sogenannten GloBE Information Return (GIR). Die Berichtspflicht dient dazu, Steuerbehörden

Informationen über die effektive Steuerbelastung multinationaler Unternehmens- gruppen bereitzustellen. Um den Unternehmensgruppen eine mehrfache Einrei- chung zu ersparen, wurde auf internationaler Ebene die GloBE Vereinbarung er-

arbeitet, die den Informationsaustausch im Bereich der Mindestbesteuerung vorsieht. Mit der vorliegenden Verordnungsänderung werden insbesondere das Verfahren zur Einreichung des GIR bei der ESTV, der internationale Austausch des GIR durch die ESTV sowie die Verwendung durch die Kantone geregelt. Die Partizipation am internationalen Austausch führt zu administrativer Erleichterung

für die von der Mindestbesteuerung betroffenen Unternehmen und die Steuerbe- hörden. Die weiteren Änderungen und Präzisierungen betreffen u.a. die Steuer- pflicht bei der IIR und die Aufteilung der Ergänzungssteuern bei einem Kantons-

wechsel während des Geschäftsjahres. Das Inkrafttreten ist per 1. Januar 2026 vorgesehen, da der erste GIR per 30. Juni 2026 einzureichen ist.