Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/25: Änderung der Mindestbesteuerungsverordnung (Ergänzung der Bestimmungen zum GloBE Information Return) · 23 Seiten
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Art. 40a
Der GIR ist erstmalig für die Geschäftsjahre nach Artikel 10.1 der GloBE-Mustervor- schriften, die ab dem 1. Januar 2024 beginnen, einzureichen. Die früheste Einreiche- frist ist der 30. Juni 2026 (Abs. 1).
Die Übermittlung des GIR an Partnerstaaten setzt das Inkrafttreten der GloBE Ver- einbarung voraus (Abs. 2).
4 Auswirkungen
Die vorliegende Vorlage stellt lediglich die nationale Grundlage für die Umsetzung des GloBE Informationsaustauschs dar, der auf dem GIR beruht. Die Unternehmens- gruppen müssen den GIR bereits aufgrund des Verweises auf die GloBE-Mustervor- schriften erstellen.
4.1 Volkswirtschaftliche Auswirkungen
Die volkswirtschaftlichen Auswirkungen der Mindestbesteuerung und deren Über- führung in das nationale Recht wurden in der Botschaft des Bundesrates beschrie- ben24. Bei der nationalen Umsetzung stand ein möglichst einfaches administratives Verfahren für die Unternehmen im Vordergrund. Die damalige administrative Umset- zung achtet darauf, dass immer nur ein Kanton für das Unternehmen zuständig ist (One-Stop-Shop). Aufgrund der Portalpflicht geht ebenfalls eine administrative Er- leichterung einher. An dieses System wird für den GIR angeknüpft.
Die Unternehmensgruppen mit Geschäftseinheiten in der Schweiz sind gemäss Arti- kel 8.1 der GloBE-Mustervorschriften dazu verpflichtet, den GIR für jede Geschäfts- einheit einzureichen. Im One-Stop-Shop-Konzept ist für jede Unternehmensgruppe nur eine Geschäftseinheit verpflichtet, den GIR einzureichen. Durch die GloBE Ver- einbarung wird für den GIR quasi ein internationaler One-Stop-Shop eingeführt. Die- ser erleichtert den Unternehmensgruppen durch den internationalen Austausch die Einreichung des GIR. Unternehmensgruppen, von denen die Schweiz den GIR über den Austausch aufgrund der GloBE Vereinbarung erhält, werden von der Pflicht zur Einreichung des GIR in der Schweiz befreit.
4.2 Auswirkungen auf die Steuereinnahmen
Die Einführung der GloBE-Vereinbarung dient der Nachvollziehbarkeit der Deklara- tionen der ergänzungssteuerpflichtigen multinationalen Unternehmensgruppen. Mit der Umsetzung soll möglichst sichergestellt werden, dass in der Schweiz sowie im Ausland eine korrekte Besteuerung im Rahmen der Mindestbesteuerung erfolgt.
4.3 Auswirkungen auf Bund, Kantone und Gemeinden
Die ESTV muss für die Einreichung des GIR ein Informationssystem bereitstellen und unterhalten. Auch für die Umsetzung des Austauschs gemäss GloBE Vereinbarung durch die Schweiz sind auf eidgenössischer Ebene zusätzliche personelle und finan-
24 S. Botschaft zum Bundesbeschluss, Ziff. 4.1.2 und 6.7