Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/25: Änderung der Mindestbesteuerungsverordnung (Ergänzung der Bestimmungen zum GloBE Information Return) · 23 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 19Fedlex · Erläuternder Bericht
erhaltenen Informationen werden im Fall einer Kündigung weiterhin vertraulich be- handelt und unterliegen den Bestimmungen des Amtshilfeübereinkommens. Die zu- ständige Behörde kann in erforderlichen Fällen von der Standardfrist von 30 Monaten abweichen und eine andere Frist festlegen (z. B. aufgrund nationaler Gesetzgebungs- verfahren oder eines Gerichtsurteils).
Art. 28m
In Übereinstimmung mit der Praxis bei den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und Steueramtshilfeabkommen (SIA) wurde im Amtshilfeübereinkommen und in der GloBE Vereinbarung der Vorsteher oder die Vorsteherin des Eidgenössischen Finanz- departments (EFD) oder die zu seiner oder ihrer Vertretung bevollmächtigte Person als zuständige Behörde bezeichnet.20 Angesichts der Bedeutung des Austauschs des GIR ist es jedoch gerechtfertigt, dass das EFD den Entscheid zur Aussetzung und Kündigung des automatischen Austauschs des GIR gegenüber einem Partnerstaat so- wie den Entscheid zur Kündigung der GloBE Vereinbarung nur mit Ermächtigung des Bundesrates fällen kann.
Art. 28n
Die ergänzungssteuerpflichtigen Geschäftseinheiten haben die Möglichkeit, beim EFD die Aussetzung des Austauschs der GIR zu beantragen. Art. 28n regelt das dies- bezügliche Verfahren und die zuständigen Behörden.
9. Kapitel: Strafbestimmungen
Die Strafbestimmungen werden um Normen bestreffend die Einreichung des GIR er- gänzt. Der Titel des Kapitels wurde auf Strafbestimmungen verallgemeinert.
1. Abschnitt
Der 1. Abschnitt regelt neu die Übertretungen im Zusammenhang mit dem GIR.
Art. 28o
Der Austausch ist nicht eine rein formelle Pflichterfüllung, sondern er ist Teil der internationalen Umsetzung der Mindestbesteuerung. Erweist sich, dass im GIR un- wahre oder unvollständige Angaben gemacht wurden, so wird die Grundabsicht der GloBE-Mustervorschriften und deren Umsetzung in der Schweiz vereitelt. Angesichts dieser Bedeutung des GIR macht sich daher strafbar, wer vorsätzlich im GIR unwahre oder unvollständige Angaben macht. Der Strafrahmen entspricht jenem des ALBAG21. Die konkrete Strafe richtet sich nach dem individuellen, dem oder den (Mit-)Tätern zurechenbaren Verschulden.
20 OECD-Mindestbesteuerung: Genehmigung der multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den Austausch von Global Anti-Base Erosion (GloBE)-Informationen Erläuternder Bericht zur Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens vom 29. Januar 2025, Seite 7
21 SR 654.1