Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/25: Änderung der Mindestbesteuerungsverordnung (Ergänzung der Bestimmungen zum GloBE Information Return) · 23 Seiten

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1 Ausgangslage

1.1 Handlungsbedarf und Ziele

Ende 2022 hat das Parlament den Bundesbeschluss über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen verabschiedet1. Im Juni 2023 haben Volk und Stände dieser Verfassungsänderung zugestimmt. Diese bildet die Rechtsgrundlage für die na- tionale Umsetzung beider Säulen des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung der digi- talen Wirtschaft.

Mit der Säule 2 dieses Projekts soll eine Mindestbesteuerung für grosse, multinatio- nale Unternehmensgruppen eingeführt werden. Diese greift für multinationale Unter- nehmensgruppen mit einem Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro und sieht einen Mindeststeuersatz von 15 Prozent auf der Basis einer international verein- heitlichten Bemessungsgrundlage vor. Dabei muss der Mindeststeuersatz grundsätz- lich jeweils pro Staat erreicht werden. Ausgenommen von der Mindestbesteuerung sind Einkommen aus dem internationalen Seeverkehr.

Die Übergangsbestimmung Artikel 197 Ziffer 15 der Bundesverfassung der Schwei- zerischen Eidgenossenschaft (BV; SR 101) ermächtigt den Bundesrat, die Mindestbe- steuerung vorübergehend auf dem Verordnungsweg zu regeln. Der Bundesrat hat ge- stützt darauf per 1. Januar 2024 die schweizerische Ergänzungssteuer (QDMTT) gemäss Artikel 1 Buchstabe a der Mindestbesteuerungsverordnung (MindStV; SR 642.161) und per 1. Januar 2025 die internationale Ergänzungssteuer IIR eingeführt. Damit stellt die Schweiz bei den betroffenen Unternehmen in der Schweiz (QDMTT) und bei deren Tochtergesellschaften im Ausland (IIR) die Mindestbesteuerung sicher.

Die GloBE Mustervorschriften sehen in Artikel 8.1 den GloBE Information Return (GIR) vor, welcher grundsätzlich von jeder Geschäftseinheit einer der Mindestbesteu- erung unterliegenden Unternehmensgruppe einzureichen ist. Innerhalb eines Staates kann die Unternehmensgruppe dabei eine Geschäftseinheit bezeichnen, welche die Einreichung vornimmt.

Auf internationaler Ebene wurde von den zuständigen Arbeitsgruppen der OECD die GloBE Vereinbarung erarbeitet2. Die Verabschiedung im zuständigen Organ, dem OECD/G20 Inclusive Framework on Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) (IF) erfolgte im Januar 2025.

Die GloBE Vereinbarung bildet eine völkerrechtliche Grundlage für den Austausch der GIR von Unternehmensgruppen zwischen den Staaten, die die Vereinbarung un-

1 Vgl. Medienmitteilung Einführung OECD Mindeststeuer in der Schweiz, einsehbar unter: Umsetzung der OECD-Mindeststeuer in der Schweiz 2

2 Global Anti-Base Erosion OECD (2025), Tax Challenges Arising from the Digitalisation of the Economy – Multilateral Competent Authority Agreement on the Exchange of GloBE Information (January 2025), OECD/G20 Inclusive Framework on BEPS, OECD, Paris, www.oecd.org > Topics > Global Minimum Tax > Global Anti-Base Erosion Model Rules (Pillar Two)