Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/56: 21.449 n Pa. Iv. Kamerzin. Bei gemeinsamer elterlicher Sorge die alternierende Obhut fördern · 24 Seiten
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3.2 Rechtslage und aktuelle Diskussionen in anderen Ländern
3.2.1 Australien
Australien, das oft als Beispiel für sein Familien- und Verfahrensrecht angeführt wird, führte 2006 eine Gesetzesreform mit dem Titel «Family Law Amendment (Shared Parental Responsability Act)»23 durch, um die «alternierende Obhut» zu fördern und sicherzustellen, dass das Kind gleich viel Zeit mit dem einen wie mit dem anderen Elternteil verbringt. Allerdings konnte nicht aufgezeigt werden, dass diese Reform tatsächlich zu einer Zunahme der alternierenden Obhut geführt hat und eine Evaluation des Gesetzes hat seine Schwächen aufgezeigt, insbesondere dass sich der Wunsch, einen bedeutsamen Kontakt zu beiden Elternteilen aufrechtzuerhalten, manchmal als schädlich für die Sicherheit des Kindes herausstellen kann.24 Nicht zuletzt aufgrund dieser Bedenken hat Australien seine Gesetzgebung im Bereich der elterlichen Sorge und der Obhut vor kurzem erneut revidiert. Seit dem 6. Mai 2024 ist die gemeinsame elterliche Sorge (equal shared parental responsibility) nicht mehr die Regel und das Gericht entscheidet von Fall zu Fall über die Zuweisung der elterlichen Sorge und die Betreuung des Kindes im Alltag ('Live with' and 'spend time with'), wobei stets das Kindeswohl (best interests of the child) massgebend ist.25
3.2.2 Frankreich
In Frankreich wurde Artikel 9 Absatz 3 KRK in das Gesetz Nr. 2002-305 vom 4. März 2002 über die elterliche Sorge übernommen und ist nun in Artikel 373-2-9 des französischen Zivilgesetzbuches enthalten.26 Mit demselben Gesetz wurde auch der Begriff der alternierenden Obhut (résidence alternée) eingeführt,27 ohne dass eine Aufteilung der Betreuung zu exakt gleichen Teilen zwischen den Eltern vorgeschrieben wurde. Trotz des ursprünglichen Willens des Gesetzgebers, dieser Betreuungsform28 Priorität einzuräumen und der Tatsache, dass sie seit ihrer Einführung zugenommen hat, zeigen seither durchgeführte Studien jedoch, dass sowohl das Alter des Kindes als auch die soziale Stellung der Eltern (Mittel- oder Oberschicht) Kriterien darstellen
23 Der entsprechende Erlasstext, insb. Art. 65 DAA, ist abrufbar unter: https://www.legislation.gov.au > Home > Acts > In force.
24 COTTIER MICHELLE/WIDMER ERIC et al. La garde alternée, in: FamPra.ch 2018, S. 302 mit weiteren Hinweisen.
25 Vgl. dazu https://www.gotocourt.com.au > Family > Children > What is ‘Equal Shared Parental Responsibility’ in Australia? (Stand 13.11.2024)
26 Vgl. dazu: www.legifrance.gouv.fr > Droit national en vigueur > Code civil.
27 Vgl. dazu «Elterliche Sorge und Umgangsrecht/Besuchsrecht – Frankreich», abrufbar im Europäischen Justizportal unter https://e-justice.europa.eu > Familien- und Erbrecht > Elterliche Sorge und Umgangsrecht/Besuchsrecht > Frankreich.
28 Vgl. dazu www.justice-familiale.fr > Résidence alternée > Jurisprudences.