Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/56: 21.449 n Pa. Iv. Kamerzin. Bei gemeinsamer elterlicher Sorge die alternierende Obhut fördern · 24 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 13Fedlex · Erläuternder Bericht
«%ASFF_YYYY_ID»
geber geprüft, um eine auf das Kindeswohl und die jeweiligen Umstände des Einzelfalls zugeschnittene Unterbringungsform zu ermöglichen.35 Dieser Vorschlag hat bisher noch nicht zu einer Gesetzesänderung geführt.
3.2.4 Deutschland
Im geltenden deutschen Zivilrecht ist eine alternierende Obhut nicht explizit vorgesehen36, obwohl eine solche Lösung bereits 2014 vorgeschlagen wurde.37 Derzeit findet jedoch eine Reform des Kindesrechts statt, wobei das sog. «Wechselmodell» gesetzlich verankert werden soll, ohne jedoch eine bestimmte Aufteilung der Betreuung des Kindes vorzuschreiben. Es soll sich um eine Möglichkeit handeln, die sowohl symmetrisch (50 – 50) als auch asymmetrisch (hoher Anteil, aber weniger als 50%) sein kann, wobei die Wahl des Modells vom Kindeswohl abhängig gemacht wird.38
3.2.5 Würdigung
Auch wenn sich aus dem Rechtsvergleich ergibt, dass die Regeln des internationalen Rechts die alternierende Obhut zwar nicht als Grundsatz oder bevorzugtes Betreuungsmodell einführen wollen, so stimmen diese Regeln aber darin überein, dass es im Interesse des Kindes ist, im Falle einer Trennung oder Scheidung einen regelmässigen und direkten Kontakt zu beiden Elternteilen pflegen zu können.
Einige der untersuchten Staaten haben in ihrem nationalen Recht die alternierende Obhut als vorrangiges Modell eingeführt. Dabei wurden allerdings auch die Grenzen dieser Vorgehensweise deutlich. Im Ergebnis entscheiden sämtliche Länder letztendlich von Fall zu Fall bzw. befürworten die Berücksichtigung der individuellen Situation mit all' ihren Besonderheiten, um bestmöglich Rücksicht auf das Wohl des betroffenen Kindes nehmen zu können.39
35 COTTIER MICHELLE/WIDMER ERIC et al, a.a.O., S. 306 f. mit weiteren Hinweisen.
36 Vgl. dazu auch SCHRÖDER DANIELA, Die Rechtsstellung des Kindes im Wechselmodell – Ein Rechtsvergleich mit der alternierenden Obhut in der Schweiz, 2022, S. 14 und 16 f.
37 Vgl. Deutscher Familiengerichtstag e.V,, Das Wechselmodell im deutschen Familienrecht, Juli 2014, S.5 f,, abrufbar unter: www.dfgt.de > Stellungnahmen I > Kinderrechtskommission.
38 Bericht Alternierende Obhut 2024, S. 27; vgl. Eckpunkte des Bundesministeriums der Justiz für eine Reform des Kindschaftsrechts: Modernisierung von Sorgerecht, Umgangsrecht und Adoptionsrecht, 25. Januar 2024, S. 9, abrufbar unter: www.bmj.de > Themen > Gesellschaft und Familie > Kinder > Sorge- und Umgangsrecht.
39 Vgl. Bericht Alternierende Obhut 2017, S. 15 f., und Bericht Alternierende Obhut 2024, S. 27 f.