Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/55: Änderung des Sprachengesetzes · 21 Seiten
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Die Vorlage hat offensichtlich keine spezifischen Auswirkungen auf Gemeinden, urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete. Die entsprechenden Fragen wurden daher nicht vertieft untersucht.
4.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
Die wirtschaftliche Bedeutung der individuellen und strukturellen Mehrsprachigkeit in der Schweiz ist mittlerweile gut belegt. Dem Englischen kommt in der globalisierten Weltwirtschaft als allgemeine Verkehrssprache zweifellos ein hoher Stellenwert zu. In der Öffentlichkeit wird aber häufig unterschätzt, dass in den Schweizer Unternehmen auch die Landessprachen häufig verwendet werden. So erzielen insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen einen beträchtlichen Teil ihres Umsatzes durch den Verkauf von Gütern und Dienstleistungen im Inland.
Die Fähigkeit, mit mehreren Sprachen umzugehen, macht die Schweiz zu einem attraktiven Wirtschaftsstandort, Fremdsprachenkompetenzen leisten in der Binnenwirtschaft und der Aussenwirtschaft einen Beitrag zur Wertschöpfung. Individuelle Kompetenzen in den Landessprachen sind auf dem schweizerischen Arbeitsmarkt ein Vorteil, sie erleichtern die berufliche Mobilität und können zu Lohnzuschlägen und besseren Karriereperspektiven führen. Die mit der Vorlage beabsichtigte Stärkung des Unterrichts der Landessprachen in der obligatorischen Schule hat somit positive Auswirkungen auf die Volkswirtschaft.
4.4 Auswirkungen auf die Gesellschaft
Eine Änderung des Sprachengesetzes trägt zur Stärkung der Landessprachen und zur gegenseitigen Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften bei und leistet so einen wichtigen Beitrag zum nationalen Zusammenhalt. Sie stärkt zugleich das Bewusstsein für den Wert der sprachlichen Vielfalt der Schweiz und für den Schutz ihrer sprachlichen Minderheiten. Sie erleichtert durch harmonisierte Regeln zum Sprachenunterricht die Mobilität im Bildungsraum Schweiz. Die Vorlage hat somit positive Auswirkungen auf die Gesellschaft. Für Einzelheiten wird auf Ziffer 1.3 verwiesen.
4.5 Auswirkungen auf die Umwelt
Die Vorlage hat keine Auswirkungen auf die Umwelt.
4.6 Andere Auswirkungen
Die Vorlage hat keine Auswirkungen auf andere Politikfelder (Aussenpolitik, Raumplanung usw.).
5 Rechtliche Aspekte
5.1 Verfassungsmässigkeit
Eine Änderung des Sprachengesetzes liegt nach Artikel 163 Absatz 1 BV in der Zuständigkeit der Bundesversammlung. Die vorgeschlagene Änderung stützt sich auf Artikel 62 Absatz 4 BV ab. Zu den Einzelheiten siehe Ziffer 2.