Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/55: Änderung des Sprachengesetzes · 21 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 3Fedlex · Erläuternder Bericht

In zahlreichen Kantonen der Deutschschweiz sind derzeit parlamentarische Vorstösse hängig, die eine Verschiebung des Französischunterrichts in die Sekundarstufe I oder eine generelle Flexibilisierung des Sprachenunterrichts bzw. eine Anpassung der entsprechenden Bestimmungen im HarmonS-Konkordat verlangen. In fünf Kantonen wurden verbindliche Aufträge an die Regierungen überwiesen. Eine Abkehr einzelner Kantone von der gemeinsam beschlossenen Sprachenstrategie und den dazugehörigen Umsetzungsentscheiden hätte zur Folge, dass die Harmonisierungsziele nicht erreicht werden können. Sie würde die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften und damit den nationalen Zusammenhalt gefährden. Die betreffenden HarmoS-Kantone müssten aus der Vereinbarung austreten. Ein Scheitern der Harmonisierung hätte weitreichende Folgen über die Sprachenpolitik hinaus und würde die Funktionsfähigkeit des Bildungsraums Schweiz schwächen. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass staats- und verständigungspolitische Gründe harmonisierte Vorgaben im Rahmen des Unterrichts der Landessprachen erfordern.

Inhalt der Vorlage

Angesichts dieser Entwicklung und der Tatsache, dass bereits in mehreren Kantonen die Regierungen mit der Streichung des Französischunterrichts in der Primarschule beauftragt worden sind, erachtet der Bundesrat die Harmonisierung des Schulunterrichts als gefährdet. Aus seiner Sicht ist es angezeigt, Vorschläge für eine bundesgesetzliche Regelung zur Konsultation vorzulegen.

Die Notwendigkeit des bundesseitigen Handelns leitet sich ab aus der sprachenpolitischen Verantwortung für die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften und dem bildungspolitischen Gebot der Harmonisierung im Hinblick auf die Durchlässigkeit des Bildungsraumes. Gerade für die Schweiz als mehrsprachige Willensnation ist es zentral, dass sich die Bevölkerung über die Sprachgrenzen hinweg in den Landessprachen verständigen kann. Dies setzt Respekt gegenüber den sprachlichen Minderheiten sowie die Pflege der sprachlichen Vielfalt voraus. Die Beherrschung der Landessprachen ist ferner ein wichtiger Erfolgsfaktor für das berufliche Fortkommen.

Die Vernehmlassung für eine Änderung des Sprachengesetzes hat vorsorglichen Charakter. Sie dient dazu, rechtzeitig verschiedene Lösungsvarianten zu prüfen. Die Varianten tragen den kantonalen Kompetenzen in Unterrichtsfragen und sprachregionalen Unterschieden Rechnung. Sollten die Kantone ihre bestehende Sprachenstrategie weiterhin umsetzen und auf abweichende Entscheide dazu verzichten, ist eine Änderung des Sprachengesetzes nicht notwendig. In diesem Fall würde der Bundesrat davon absehen, dem Parlament eine Änderung zu beantragen.