Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/55: Änderung des Sprachengesetzes · 21 Seiten
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Ende der obligatorischen Schulzeit zu erreichenden Kompetenzniveaus sind im Sprachengesetz hingegen nicht festgelegt.
Die Bestimmung ist das Ergebnis eingehender Kommissions- und Plenumsberatungen im parlamentarischen Differenzbereinigungsverfahren. Sie lautet:
3Sie [Bund und Kantone] setzen sich im Rahmen ihrer Zuständigkeit für einen Fremdsprachenunterricht ein, der gewährleistet, dass die Schülerinnen und Schüler am Ende der obligatorischen Schulzeit über Kompetenzen in mindestens einer zweiten Landessprache und einer weiteren Fremdsprache verfügen. Der Unterricht in den Landessprachen trägt den kulturellen Aspekten eines mehrsprachigen Landes Rechnung.
Die in enger Zusammenarbeit mit der EDK gefundene Kompromisslösung orientiert sich – allerdings ohne explizit darauf Bezug zu nehmen – an der Sprachenstrategie 2004 bzw. am HarmoS-Konkordat (zum damaligen Zeitpunkt in Vernehmlassung). Wie die entsprechende HarmoS-Bestimmung (Art. 4 Abs. 1) verlangt auch das Sprachengesetz, dass der Unterricht der Landessprachen kulturelle Aspekte einschliesst. Der Gesetzgeber wollte damit zum Ausdruck bringen, dass der Sprachenunterricht in der obligatorischen Schule nicht nur sprachlichen, sondern auch verständigungspolitischen Zielen dienen soll, insofern das Erlernen einer anderen Landessprache auch kulturelle Kompetenzen und den Austausch zwischen den Sprachgemeinschaften fördert.
1.3 Geprüfte Alternativen und gewählte Lösung
Parlamentarische Vorstösse auf Bundesebene
Die jüngsten Entwicklungen in den Kantonen haben seit Juni 2025 eine Reihe von Vorstössen im Parlament ausgelöst: Die Interpellationen Piller Carrard (25.3587) und Candinas (25.3766) bitten den Bundesrat um eine Einschätzung der Lage und des Handlungsbedarfs. Die Interpellationen Brizzi (25.4330) und Brenzikofer (25.4302) erkundigt sich nach dem Stand der Austauschprogramme des Bundes (Lehrpersonen, Schülerinnen und Schüler, Berufsbildung). Die Motion Prelicz-Huber (25.3772) verlangt einen Massnahmenplan «Landessprachen». Die Postulate Christ (25.4009) und Weber (25.4079) beauftragen den Bundesrat mit einer Auslegeordnung zur Ausbildung von Sprachlehrpersonen sowie zu Lehrplänen, Unterrichtsinhalten und Bildungszielen im Sprachenunterricht. Die Motion Hurni (25.4017) ersucht den Bundesrat, die erforderlichen gesetzgeberischen Massnahmen zu treffen, um in allen Kantonen das Erlernen einer zweiten Landessprache ab der Primarstufe obligatorisch zu machen. Die Parlamentarische Initiative Cottier (25.466) schlägt eine Änderung des Sprachengesetzes vor (Art. 15 Abs. 3 SpG: «Während der obligatorischen Schulzeit muss in der Primarstufe mindestens eine Landessprache als Fremdsprache unterrichtet werden.»).
Erklärung zur Koordination des Sprachenunterrichts der EDK
Auch die EDK beobachtet die politischen Entwicklungen mit Aufmerksamkeit und Sorge. Sie hat am 31. Oktober 2025 eine Erklärung zur gesamtschweizerischen Koordination des Sprachenunterrichts verabschiedet. Mit der Erklärung bekräftigt die EDK ihren Willen, die Koordination des Sprachenunterrichts in Umsetzung des Harmonisierungsauftrags (Art. 62 Abs. 4 BV) sicherzustellen. Als Willensnation müsse die Schweiz