Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/55: Änderung des Sprachengesetzes · 21 Seiten

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wiederkehrende Ausgaben von mehr als 2 Millionen Franken nach sich ziehen. Die Vorlage ist somit nicht der Ausgabenbremse unterstellt.

5.6 Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips und des Prinzips der fiskalischen Äquivalenz

Die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips wurde vorliegend mit Sorgfalt beachtet. Eine Änderung des Sprachengesetzes lässt den Kantonen je nach Variante einen mehr oder minder grossen Handlungsspielraum in der Umsetzung (vgl. Ziff. 3).

5.7 Einhaltung der Grundsätze des Subventionsgesetzes

Mit der Vorlage werden weder neue Subventionsbestimmungen geschaffen noch neue Verpflichtungskredite / Zahlungsrahmen beschlossen.

5.8 Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen

Die Vorlage sieht keine neue Delegation von Rechtsetzungsbefugnisse vor.

5.9 Datenschutz

Die Vorlage hat keine Auswirkungen auf den Datenschutz. Für den Vollzug des Erlasses sind keine Bearbeitung von Personendaten oder andere Massnahmen nötig, die Auswirkungen auf den Datenschutz haben.