Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/55: Änderung des Sprachengesetzes · 21 Seiten

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Deutschschweiz beginnen mit Englisch ab dem 3. Schuljahr und mit Französisch ab dem 5. Schuljahr. Der dreisprachige Kanton Graubünden unterrichtet eine zweite Kantonssprache (Deutsch, Italienisch oder Rätoromanisch) ab dem 3. Schuljahr und das Englische ab dem 5. Schuljahr.

Vorstösse in Kantonen gefährden die Harmonisierung

Ungeachtet der klaren Vorgaben (Sprachenstrategie 2004, HarmoS-Konkordat 2007, Bildungsziele 2011) verlangen derzeit Vorstösse in verschiedenen Deutschschweizer Kantonen eine Abkehr vom Model 5/7. Gestützt auf pädagogische Argumente (Priorisierung der Schulsprache, Überforderung von leistungsschwachen Schülerinnen und Schülern, Ineffektivität des frühen Sprachenunterrichts, Mangel an angemessen ausgebildeten Lehrpersonen, fragwürdige Didaktik) wird gefordert, dass auf der Primarschulstufe nur noch eine Fremdsprache unterrichtet wird, wobei explizit oder implizit in der Regel das Englische gemeint ist.

Am 24. März 2025 hat das Parlament im Kanton Appenzell-Ausserrhoden eine Motion angenommen, die den Regierungsrat beauftragt, die notwendigen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit das Französisch erst ab der Sekundarstufe unterrichtet wird. Ähnlich lautende Aufträge (Motionen, Postulate) wurden unterdessen in den Parlamenten der Kantone Zürich (1. September 2025), St. Gallen (17. September 2025), Solothurn (11. November 2025), Schwyz (11. Februar 2026), Schaffhausen (16. März 2026) und Thurgau (1. April 2026) beschlossen. Im Kanton Basel-Landschaft wurde ferner eine Volksinitiative «Zwei Fremdsprachen an der Primarschule sind zu viel» lanciert. In der französisch- und italienischsprachigen Schweiz wurden keine vergleichbaren Vorstösse eingereicht. Einzelne Kantonsparlamente in der Westschweiz haben umgekehrt Resolutionen gegen die Verschiebung des Französischunterrichts auf die Sekundarstufe I verabschiedet (FR, JU, NE).

Die Kantonsumfragen der EDK haben zudem ergeben, dass in zahlreichen Kantonen Dispensationsmöglichkeiten für das Fach Französisch und/oder Englisch auf der Sekundarstufe I bestehen. Es gilt beispielsweise als Wahlfach im 9. Schuljahr (HarmoS 11) oder kann von leistungsschwächeren Schülerinnen und Schülern auf der Sekundarstufe I abgewählt werden. Acht Kantone kennen eine Abwahlmöglichkeit nur im

9. Schuljahr (AG, AR, BL, LU, NW OW, UR, ZH), fünf Kantonen bereits im 8. und

9. Schuljahr (AI, SG, SH, TG, ZG), zwei gar in allen drei Jahren der Sekundarstufe I (GL, SZ). Dispensationen sind im HarmoS-Konkordat nicht ausdrücklich vorgesehen.

1.2 Geltende Regelung im Sprachengesetz des Bundes

Die Grundsätze der Sprachenstrategie 2004 bzw. des HarmoS-Konkordats haben – in allgemeiner Form – Eingang gefunden in das Bundesgesetz vom 5. Oktober 20078 über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (Sprachengesetz; SpG). Dieses bestimmt in Artikel 15 Absatz 3, dass die Schülerinnen und Schüler am Ende der obligatorischen Schulzeit über Kompetenzen in mindestens einer zweiten Landessprache und einer weiteren Fremdsprache verfügen sollen. Reihenfolge und Zeitpunkt der Einführung des Fremdsprachenunterrichts sowie die am

8 SR 441.1