Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/55: Änderung des Sprachengesetzes · 21 Seiten
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Erläuternder Bericht
1 Ausgangslage
1.1.1 Harmonisierung des Sprachenunterrichts in der obligatorischen Schule
Das Sprachenlernen in der Schule nimmt in der mehrsprachigen Schweiz traditionsgemäss einen hohen Stellenwert ein. Bereits in den 1970er Jahren führten die ersten Kantone den Französischunterricht bzw. Deutschunterricht in der Primarschule ein. 1975 empfahl die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und —direktoren (EDK) den Kantonen, den Beginn des Unterrichts in einer zweiten Landessprache ins
4. oder 5. Schuljahr zu legen.1
In den 1990er-Jahren drängte sich die Erarbeitung eines neuen schweizerischen Sprachenkonzepts auf. Den Auslöser bildeten einerseits neue Erkenntnisse aus der Sprachlernforschung und der Sprachendidaktik, andererseits planten einige Kantone die Einführung des Englischen in der Primarschulstufe, dem Beispiel des Kantons Zürich («Schulprojekt 21») folgend.
Im Jahr 2001 scheiterten zunächst weitere Empfehlungen der EDK zur Koordination des Sprachenunterrichts an der Frage der Reihenfolge der Einführung der Sprachen. 2004 verabschiedete die EDK schliesslich eine «Nationale Strategie zur Weiterentwicklung des Sprachenunterrichts in der Schweiz» (nachfolgend: Sprachenstrategie 2004)2.
Die Sprachenstrategie umfasst das Erlernen von zwei Fremdsprachen ab der Primarschule (eine zweite Landessprache und Englisch). Die Einführung der ersten Fremdsprache erfolgt gemäss Sprachenstrategie spätestens ab dem 3. Schuljahr (HarmoS 5) und die Einführung der zweiten Fremdsprache spätestens ab dem 5. Schuljahr (HarmoS 7). Die Strategie wird darum allgemein als «Modell 5/7»3 bezeichnet. Die Reihenfolge der unterrichteten Fremdsprachen wird sprachregional koordiniert.
Die Verankerung des Fremdsprachenunterrichts auf der Primarstufe ist dabei von besonderer Bedeutung. Auf dieser Stufe ist noch keine schulische Selektion erfolgt; der Unterricht erreicht somit alle Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrem späteren Bildungsweg. Der Unterricht in einer zweiten Landessprache stellt damit sicher, dass sämtliche Kinder zumindest während eines Teils ihrer obligatorischen Schulzeit mit dieser Sprache und den entsprechenden kulturellen Bezügen in Kontakt kommen. Dies
1 Empfehlungen und Beschlüsse betreffend Einführung, Reform und Koordination des Unterrichts in der zweiten Landessprache für alle Schüler während der obligatorischen Schulzeit vom 30. Oktober 1975.
2 Sprachenunterricht in der obligatorischen Schule: Strategie der EDK und Arbeitsplan für die gesamtschweizerische Koordination. Beschluss der Plenarversammlung der EDK vom 25. März 2004.
3 Mit HarmoS, der interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule, werden zwei Jahre Kindergarten (Eingangsstufe) obligatorisch. Gemäss HarmoS-Konkordat beträgt die Dauer der Primarstufe somit acht Jahre, die Sekundarstufe dauert in der Regel drei Jahre. In dieser Botschaft wird zum besseren Verständnis neben der traditionellen auch die HarmoS-Zählweise angegeben.