Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/80: Änderung der Verkehrsregelnverordnung und der Verkehrszulassungsverordnung sowie Erlass einer Departementsverordnung zur einheitlichen Regelung privater Ausnahmetransportbegleitung · 20 Seiten

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Übersicht

Ausnahmetransporte brauchen ab gewissen Abmessungen ein Begleitfahrzeug.

Dieses wird von einer eigens dafür ausgebildeten Person (Ausnahmetransport-

begleiter/Ausnahmetransportbegleiterin, ATB) geführt. Korrekt durchgeführte

Begleitungen gewährleisten die Verkehrssicherheit und den Schutz der Infra-

struktur.

Anforderungen an die Ausnahmetransportbegleitenden bestehen bisher nur auf kantonaler Ebene. Diese Anforderungen werden nun in Bundesrecht überführt.

Ausgangslage

Ausnahmetransporte weisen Abmessungen und/oder Gewichte ausserhalb der gesetzlichen Norm auf. Sie unterstehen deshalb der Bewilligungspflicht durch die kantonalen Behörden, welche die fallbedingt angemessenen Auflagen verfügen. Eine der möglichen Auflagen ist die Begleitung des Transports durch Ausnahmetransportbegleitende. Diese warnen den übrigen Verkehr und sorgen für eine hindernisfreie und sichere Fahrt. Zudem sind sie für die Einhaltung der Bewilligungsauflagen mitverantwortlich. Mit der Überführung in das Bundesrecht, ist eine schweizweit verbindliche, einheitliche und stufengerechte Regelung gewährleistet.

Inhalt der Vorlage

Bisher bestanden Anforderungen an private Ausnahmetransportbegleitende auf kantonaler Ebene. Diese werden in das Bundesrecht überführt. Dazu gehören neben den Anforderungen an die Personen und die Durchführung von Begleitungen auch jene an das Begleitfahrzeug und die Ausrüstung.

Dazu werden Anpassungen an zwei bundesrätlichen Verordnungen im Bereich des Strassenverkehrsrechts und der Erlass einer neuen Departementsverordnung des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) vorgeschlagen.