Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/80: Änderung der Verkehrsregelnverordnung und der Verkehrszulassungsverordnung sowie Erlass einer Departementsverordnung zur einheitlichen Regelung privater Ausnahmetransportbegleitung · 20 Seiten

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Erläuterungen

1 Ausgangslage

Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen, welche die Limiten hinsichtlich der Abmessungen und der Gewichte gemäss Artikel 64 – 67 der Verkehrsregelnverordnung vom 13. November 1962 (VRV)1 überschreiten, dürfen gemäss Artikel 78 VRV nur aufgrund einer schriftlichen Bewilligung verkehren. Die Bewilligungsbehörde ordnet die Vorkehren an, die wegen der Besonderheit der Fahrzeuge für die Sicherheit des Verkehrs und den Schutz der Fahrbahn sowie zur Vermeidung von Lärm und Verkehrsstörungen nötig sind. Eine dieser möglichen Schutzanordnungen ist die Begleitung solcher Ausnahmetransporte (AT) durch Dritte. Zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit und zum Schutz der Infrastruktur bedarf es einer kompetenten und auf spezielle Gefahren sensibilisierten Begleitung. AT-Begleitende (ATB) planen unter anderem die Transporte, melden diese bei den entsprechenden Stellen an und leiten den übrigen Verkehr.

Die Anzahl der von den kantonalen Stellen und dem ASTRA angeordneten AT-Begleitungen hat – unter anderem aufgrund erhöhtem Bauaufkommen mit Bedarf nach grossen Maschinen und modularer Bauweise – in den letzten Jahren zugenommen. Die Kantone und das ASTRA stellten im Jahr 2024 rund 60'000 Bewilligungen für Ausnahmetransporte aus.

Bis vor wenigen Jahren wurden Ausnahmetransportbegleitungen durch die Polizei wahrgenommen. Das führte dazu, dass je nach Kanton die Polizeien jährlich mehrere hundert Begleitungen durchführten. Dieses Vorgehen war für das Transportgewerbe und für die Polizei ineffizient, da es durch die regional begrenzten Zuständigkeiten der Polizeien an den Kantons- und Stadtgrenzen zu Wartezeiten kam und der Koordinationsbedarf gross war. Zudem sind die Ressourcen der Polizeien beschränkt.

Sowohl seitens des Transportgewerbes als auch der Polizei bestand das Anliegen, die Begleitung von Ausnahmetransporten effizienter zu gestalten. Ein im Jahr 2015 durch die Kantonspolizei Zürich gestartetes Projekt verfolgte deshalb das Ziel, die Begleitung von Ausnahmetransporten, ähnlich wie in Österreich, Deutschland und weiteren europäischen Ländern, an private Dienstleister auszulagern.

Das Vorhaben wurde in den folgenden Jahren in Zusammenarbeit mit weiteren Kantonen und dem Transportgewerbe umgesetzt. Um eine sichere Begleitung der Ausnahmetransporte zu gewährleisten, wurde eine speziell auf die Anforderungen der ATB zugeschnittene Ausbildung aufgebaut und weitere Bedingungen für die Begleitung auf kantonaler Ebene festgehalten.

Ab dem Jahr 2018 erfolgten die ersten Begleitungen durch diese speziell ausgebildeten privaten Ausnahmetransportbegleiteden. In den kommenden Jahren wendeten sukzessive weitere Kantone das ATB-System an. Bis auf den Kanton Tessin haben heute alle Kantone diese Vorgehensweise übernommen und durch ATB begleitete Transporte verkehren kantonsübergreifend. Im Kanton Tessin wird die Begleitung von Aus-

1 SR 741.11