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Amtsbericht über die Rechtspflege (AbR) OW

9 Entscheide aus 1977

  1. AbR 1976/77 Nr. 216. September 1977Art. 173 StPO Gemäss Art. 173 StPO kann nur der Strafkläger, nicht aber der Anzeiger zur Kostentragung verhalten werden. Verhältnis Strafklage-Strafantrag.
  2. AbR 1976/77 Nr. 206. September 1977Art. 172 lit. b StPO - Die Kostenüberbindung setzt in jedem Falle die vorherige Anhörung des Betroffenen voraus. - Die Kostenüberbindung setzt voraus, dass zwischen dem schuldhaften Verhalten des Angeschuldigten und der Eröffnung der Strafuntersuchung ein Kausalzusammenhang besteht. Ist die…
  3. AbR 1976/77 Nr. 231. August 1977Art. 37 lit. c GOG; Art. 276 ZPO Gegen Urteile des Obergerichtes und der Obergerichtskommission kann Kassationsbeschwerde an das Obergericht geführt werden, soweit sie nicht auf dem Berufungsweg an das Bundesgericht weitergezogen werden können.
  4. AbR 1976/77 Nr. 817. August 1977Art. 295 ZPO Vollstreckung eines kalifornischen Urteils; Voraussetzungen.
  5. AbR 1976/77 Nr. 617. August 1977Art. 144 Abs. 3 ZPO; Art. 271 Abs. 2 ZPO Art. 144 Abs. 3 ZPO kommt keine absolute Geltung in dem Sinne zu, dass stets eine Übersetzung fremdsprachiger Urkunden eingelegt werden muss, wenn es die Gegenpartei des Beweisführers verlangt. Der Beweisführer hat nur dann eine Übersetzung fremdsprachiger…
  6. AbR 1976/77 Nr. 913. Juli 1977Art. 63 StGB Bei der Bemessung der Strafe ist vom Verschulden des Täters auszugehen. Dabei ist das Verhalten des anderen Verkehrsteilnehmers ebenfalls zu berücksichtigen. Hingegen bleibt die Tatsache unbeachtlich, dass das Untersuchungsverfahren gegen den anderen Verkehrsteilnehmer nach Ansicht…
  7. AbR 1976/77 Nr. 57. Juni 1977Art. 49 OR Ohrfeige als besonders schwere Verletzung in den persönlichen Verhältnissen.
  8. AbR 1976/77 Nr. 2320. Mai 1977Art. 12 KUVG; Art. 21 VO III Kassenpflichtigkeit einer Brust-Endoprothese
  9. AbR 1976/77 Nr. 1220. Mai 1977AbR 1976/77 Nr. 12, S. 34: Ebensowenig kann die Baubewilligungsbehörde durch Übertretungen von Bauvorschriften oder Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen als geschädigt erscheinen. Im Untersuchungsverfahren kommt ihr daher keine Parteistel

Quelle: Amtsbericht über die Rechtspflege (AbR) OW. Massgebend ist die Veröffentlichung des Gerichts.