H.3.4.5 Erschliessungskosten beim Verkauf von Boden
MWST-Branchen-Info 19 · Gemeinwesen
Geltend · Stand ab 20. September 2024
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Bei einem Verkauf von Boden sind die Ausführungen gemäss der MWST-Branchen-Info Liegenschaftsverwaltung / Vermietung und Verkauf von Immobilien zu beachten, um das Vorsteuerabzugsrecht auf den Erschliessungskosten beim Verkäufer des Bodens zu ermöglichen (die dortigen Ausführungen gelten auch für Gemeinwesen, wenn diese eigenes, erschlossenes Land verkaufen).
Praxispräzisierung (→ MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).