4.8.2 Durch Schulen oder Internate durchgeführte Sonderveranstaltungen

MWST-Branchen-Info 20 · Bildung

Geltend · Stand ab 28. Dezember 2018

ESTV · MWST-Branchen-Info 20 · Ziff. 4.8.2 · Deutsch

Sofern durch den Schüler oder dessen Eltern für eine Sonderveranstaltung wie beispielsweise eine Exkursion oder eine Sportveranstaltung ein separates Entgelt entrichtet wird, ist dieses nach Artikel 21 Absatz 2 Ziffer 9 MWSTG von der Steuer ausgenommen, wenn es sich bei den Teilnehmern um Jugendliche handelt, die das 18. Altersjahr noch nicht zurückgelegt haben. Zur Abgrenzung dient das Kalenderjahr. Bis Ende des Jahres, in welchem der Jugendliche 18-jährig wird, gilt er als unter 18-jährig.

Handelt es sich bei den Teilnehmenden um Erwachsene, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, ist die Sonderveranstaltung steuerlich als selbstständige Leistung zu behandeln und entsprechend ihrer Art zu versteuern (→  Ziff. 3.4), sofern sie nicht als Durchlaufposten unter die Bestimmung von Artikel 24 Absatz 6 Buchstabe b MWSTG fällt.

Nicht um eine Sonderveranstaltung, sondern um eine Bildungsleistung handelt es sich, wenn die Exkursion in direktem Zusammenhang mit der Bildung, beispielsweise in Form einer Vertiefung des Lernstoffes steht.