2.1.16.1 Von der Steuer ausgenommene Leistungen
MWST-Branchen-Info 21 · Gesundheitswesen
Geltend · Stand ab 9. Mai 2023
ESTV · MWST-Branchen-Info 21 · Ziff. 2.1.16.1 · Deutsch
Untersuchungen am menschlichen Auge, die der Feststellung von krankhaften Veränderungen oder sonstigen Auffälligkeiten dienen. Dazu gehört namentlich auch das Erstellen von Verdachtsdiagnosen (z. B. im Rahmen einer Überweisung an einen Augenarzt).
Praxisänderung infolge Überprüfung der Praxis durch die ESTV (Publikationsdatum: 15.07.2021; vgl. betreffend zeitliche Wirkung → MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).