2.1.3.1 Von der Steuer ausgenommene Leistungen

MWST-Branchen-Info 21 · Gesundheitswesen

Geltend · Stand ab 9. Mai 2023

ESTV · MWST-Branchen-Info 21 · Ziff. 2.1.3.1 · Deutsch

Die jenen eines Zahnarztes oder einer Zahnärztin ähnlichen Behandlungen der Patienten, die einem Zahnprothetiker oder eine Zahnprothetikerin aufgrund der kantonalen Erlasse vorzunehmen erlaubt sind (z. B. Abdrücke nehmen und Einpassen von Zahnprothesen, die ohne operativen Eingriff entfernbar sind).