2.1.3.1 Von der Steuer ausgenommene Leistungen
MWST-Branchen-Info 21 · Gesundheitswesen
Geltend · Stand ab 9. Mai 2023
ESTV · MWST-Branchen-Info 21 · Ziff. 2.1.3.1 · Deutsch
Die jenen eines Zahnarztes oder einer Zahnärztin ähnlichen Behandlungen der Patienten, die einem Zahnprothetiker oder eine Zahnprothetikerin aufgrund der kantonalen Erlasse vorzunehmen erlaubt sind (z. B. Abdrücke nehmen und Einpassen von Zahnprothesen, die ohne operativen Eingriff entfernbar sind).