2.1.5.1 Von der Steuer ausgenommene Leistungen

MWST-Branchen-Info 21 · Gesundheitswesen

Geltend · Stand ab 9. Mai 2023

ESTV · MWST-Branchen-Info 21 · Ziff. 2.1.5.1 · Deutsch

a.

Sämtliche Heilbehandlungen, wie beispielsweise die Behandlung der Rückenwirbel, des Halses, des Rumpfes oder die Einwirkung auf in ihrer Funktion gestörte Glieder der verschiedenen Atmungs- und Kreislaufsysteme und auf bestimmte Schmerzen (z. B. Rückenwirbel-, Brustkorb- oder Bauchschmerzen), Massagen zur Lockerung der Muskeln, die Anwendung von Ultraschall- und Interferenzstrombehandlungen.

b.

Gewisse Gutachten (für mehr Informationen → Ziff. 9).