2.1.5.2 Steuerbare Leistungen

MWST-Branchen-Info 21 · Gesundheitswesen

Geltend · Stand ab 17. August 2026

ESTV · MWST-Branchen-Info 21 · Ziff. 2.1.5.2 · Deutsch

a.

Sonstige Untersuchungen, Beratungen und Behandlungen, die lediglich der Hebung des Wohlbefindens oder der Leistungsfähigkeit dienen.

b.

Die Abgabe von Medikamenten sowie medizinischen oder orthopädischen Hilfsmitteln.

c.

Gewisse Gutachten (für mehr Informationen → Ziff. 9).