2.1.8.2 Steuerbare Leistungen

MWST-Branchen-Info 21 · Gesundheitswesen

Geltend · Stand ab 17. August 2026

ESTV · MWST-Branchen-Info 21 · Ziff. 2.1.8.2 · Deutsch

a.

Die Abgabe von Medikamenten (für den Steuersatz → Ziff. 10), Lebensmitteln oder Getränken (für den Steuersatz → MWST-Info Steuerbemessung und Steuersätze).

b.

Behandlungen mit Methoden wie Geistheilung einschliesslich Fernheilung, Hellsehen, Parapsychologie, Astrologie und Radiästhesie.

c.

Behandlungen, die nicht nach der kantonalen Gesetzgebung zugelassen sind (selbst wenn sie von der kantonalen Verwaltung toleriert werden).

d.

Der Verkauf von Gegenständen aller Art (z. B. Ableiter gegen Wasseradern oder elektrische Felder, Kupfergewebe, Steine, Duftessenzen, Duftkerzen und Bücher).