Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2003/207: Bahnreform 2 · 25 Seiten
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ihrer gemeinsamen Stellungnahme (KöV) noch weiter, plädieren für ein „Grosses Grundnetz plus“ und definieren gleichzeitig einen Katalog entsprechender Zuscheidungskriterien, die umfassender sind als in der Vernehmlassungsvorlage formuliert. Die politischen Parteien sind sich auch in dieser Frage nicht einig. Die FDP setzt sich ein für die Beibehaltung des bisherigen Systems, solange die finanziellen Auswirkungen auch anderer Bahn-
Grossprojekte nicht transparenter sind, während CVP, SVP und SPS dem Modell des grossen Grundnetzes den Vorzug geben. Dieser Meinung schliessen sich auch die kleineren Parteien CSP, EVP und EDU an.
Die Frage, ob im Gesetz die Zuscheidungskriterien oder das Grundnetz selbst definiert
werden soll, wurde unter den Vernehmlassungsteilnehmern kontrovers beantwortet: Die TU sind der Ansicht, die Dimensionen des Grundnetzes müssten direkt durch das Gesetz definiert werden. Die Kantone verlangen in ihrer gemeinsamen Stellungnahme ebenfalls eine gesetzliche Definition (ergänzt durch eine Karte), sowie die Festlegung eines Verfahrens,
welches nachträgliche Änderungen und Anpassungen am Grundnetz zulässt. Bei den Wirtschaftsverbänden und den verkehrspolitischen Organisationen herrscht die Meinung vor, das Gesetz müsse lediglich die Zuscheidungskriterien definieren. Gleiches gilt für die Parteien, mit Ausnahme von FDP und SPS, die sich zu dieser Frage nicht äussern.
Grosse Übereinstimmung zeigt sich bei der Frage, ob Publikumsanlagen ausserhalb der
Knoten in die finanzielle Verantwortung der Kantone übergehen sollen. Die Antwort fällt
negativ aus: Bei den Kantonen (KöV) hält man dafür, dass Publikumsanlagen grundsätzlich Sache des Eigentümers des Grundnetzes, damit des Bundes, sind. Die Kantone schliessen sich ohne Ausnahme auch in ihren eigenen Stellungnahmen dieser Haltung an. Wirtschaftsverbände und verkehrspolitische Organisationen lehnen eine Übernahme der Verantwortung durch die Kantone ebenfalls ab, weil so neue Schnittstellen entstünden. Mit einer Ausnahme (CSP, welche eine gewisse Mit-Verantwortung der Kantone beibehalten will), äussern sich sämtliche Parteien im gleichen Sinne. Eine Beteiligung der Kantone soll auch für den VöV in „speziellen Fällen“ noch möglich bleiben. Die befragten TU lehnen eine solche Beteiligung der Kantone ebenfalls unisono ab.
Leistungsvereinbarungen, flankiert von einem (oder zwei) Verpflichtungskredit(en),
stellen aus der Sicht der Vernehmlassenden eine marktpolitisch moderne Lösung dar (bei zwei Verpflichtungskrediten wären die einen Mittel für die SBB-Infrastruktur, die anderen für die übrigen Unternehmen bestimmt). Diese Feststellungen macht die KöV, und sie spricht sich gleichzeitig – wie die Kantone in ihren separaten Stellungnahmen auch – für einen einzigen Verpflichtungskredit zu Gunsten des ganzen Schienennetzes aus, ohne Sonderbehandlung der SBB. Eine Leistungsvereinbarung mit Verpflichtungskredit wird einhellig als das geeignete Instrument für die Erreichung der verkehrspolitischen Zielsetzungen angesehen - nicht ganz einig sind sich die übrigen Vernehmlassenden über die Anzahl (1 oder 2) bereit zu stellender Verpflichtungskredite. So hält der VöV dafür, dass zwei Verpflichtungskredite gesprochen werden, weil die Grösse der SBB die Einflussnahme des Parlamentes rechtfertige. Die SBB vertritt ebenfalls diese Lösung. Die BLS, und die übrigen TU mit selbständiger Stellungnahme (SOB, RhB und MGB), äussern sich im gleichen Sinne. Als Begründung für zwei Kredite wird die Gefahr eines Verteilkampfes zwischen SBB und den Privatbahnen angegeben. Die Wirtschaftsverbände anderseits sprechen sich im Sinne der Gleichbehandlung der TU für einen Verpflichtungskredit aus, Interessengruppen des öffentlichen Verkehrs wie VCS und Litra vertreten die Variante von zwei Krediten. Dieser Meinung schliesst sich kommentarlos auch die Gewerkschaftsseite (SEV) an, gleich wie die SPS. Die bürgerlichen Parteien sprechen sich für einen einzigen Verpflichtungskredit aus.
Bei der allgemein akzeptierten Variante Grosses Grundnetz soll die Wahl der Finanzierungsinstrumente für in kantonale Verantwortung fallende Infrastrukturen den Kantonen überlassen werden: Dies ist zumindest unisono die Sichtweise der Kantone, der bürgerlichen Parteien wie auch der Wirtschaftsverbände, die den Kantonen hier weit gehend ihre