Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2003/207: Bahnreform 2 · 25 Seiten
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Allgemeine Zustimmung findet die Frage nach einer Finanzierung mittels Leistungsver-
einbarung bei all jenen Unternehmen, deren Infrastruktur der Bund mit finanziert. Das
Instrument der Leistungsvereinbarung wird insbesondere von den Kantonen im Sinne des „New Public Management“ vom verwaltungstechnischen Ansatz her gutgeheissen – gleichzeitig weisen sie auf Abgrenzungsprobleme hin, weil andere Eisenbahn-Grossprojekte separat und über andere Mechanismen (insbesondere den Fonds für Eisenbahngrossprojekte) finanziert werden. Die im VöV zusammengeschlossenen Bahnen stimmen dem neuen Finanzierungsmodus zu, fordern aber als Übergangslösung für den Agglomerationsverkehr einen neunten Rahmenkredit für 3 Jahre in der Höhe von 450 Mio. Franken. Besonders betont wird von Bahnen und Kantonen, dass die Leistungsvereinbarungen nicht einseitig (aus Spargründen) geändert werden dürfen.
Von den Parteien äussern FDP und SPS nicht zu dieser Frage (die SPS möchte zuerst die Grundfrage der Eigentumsverhältnisse im Normalspurbereich geklärt haben), CVP und SVP wie auch die übrigen, kleineren Parteien sagen Ja zum Instrument der Leistungsvereinbarung in der vorgeschlagenen Form. Die Wirtschaftsverbände und die grosse Mehrheit der übrigen befragten Organisationen sprechen sich ebenfalls in befürwortendem Sinne aus.
Etwas skeptisch ist die Gewerkschaftsseite: Der SEV stimmt unter dem Vorbehalt zu, dass die Planungssicherheit gewahrt bleibt und nicht durch Mittelkürzungen gefährdet wird..
Keine Einigkeit vorab unter den Parteien herrscht bei der Frage, ob der Bund inskünftig
einen Teil der Investitionen über Eigenkapitalaufstockungen finanzieren soll: Die SPS
möchte die erwähnte Grundfrage geklärt haben, die CVP stimmt zu und die SVP ist dagegen, weil durch eine solche Praxisänderung klar würde, dass die einzelnen TU eben nicht in der Lage seien, ihre Darlehen an die Infrastruktur zurück zu zahlen. Die übrigen Parteien, das Gros der Wirtschaftsverbände und die weiteren Organisationen stimmen zu, teilweise mit der Warnung, der Bund dürfe sich nicht übermässig verschulden. Der VöV ergänzt seine Zustimmung mit den Bedingungen, dass das integrierte Unternehmen nicht auf kaltem Weg eliminiert werden dürfe, und dass der Bund nicht eine grössere Zahl solcher integrierter Unternehmen beherrschen dürfe.
3.2 Inhalte der Bahnreform 2
3.2.1 Neuordnung der Infrastruktur-Finanzierung (Fragen 5 – 13)
Wie in der Vernehmlassungsvorlage dargelegt wird, herrscht heute ein dreigeteilter Finanzierungsmodus (Bund / Bund und Kantone / Kantone) für die Infrastruktur vor, gestützt auf his-
torische Kriterien. Die Bahnreform 2 will einen Übergang zur zweigeteilten Finanzierung
vollziehen (Bund oder Kantone), aber basierend auf rein funktionalen Kriterien, also Bundeszuständigkeit bei Strecken von nationaler Bedeutung, und kantonale Finanzierung, wenn es sich um Linien mit rein regionaler resp. lokaler Erschliessungsfunktion handelt.
Dieser Wechsel des Finanzierungsmodus stösst auf sehr breite Akzeptanz: Vorab der VöV und die Kantone halten die dafür notwendige Aufteilung in ein grosses Grund- und kleines Ergänzungsnetz für sinnvoll, wobei die Kantone zusätzlich eine Reduktion der Schnittstellen fordern. Zu dieser Frage haben sich die Kantone auch in ihren gesondert eingereichten Stellungnahmen ausgiebig geäussert.
Naturgemäss skeptisch fallen die Kommentare der von einem möglichen Ergänzungsnetz stark betroffenen Regionen aus: So zweifelt der Kanton Jura am Willen von Bundesrat und Parlament, sich weiterhin auch an der Finanzierung des Streckennetzes der Chemins der fer du Jura zu beteiligen und befürchtet weitere Kürzungen im Gefolge der Sparanstrengungen des Bundes. Der Kanton Freiburg moniert, dass auch Nebenstrecken, die nach dem Prinzip des Netzzugangs funktionieren, inskünftig vom Bund mit finanziert werden müssten. Als ebenfalls betroffener Kanton spricht sich die Waadt für die weiterhin gemeinsame Finanzierung